Matthias Hartmann ist noch lang nicht aus dem Schneider

Matthias Hartmann - im Sommer 2016 bei den Probearbeiten zu Schillers "Die Räuber" in Salzburg.
Trenklers Tratsch über die Folgen des Burgtheater-Skandals.Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter.

Matthias Hartmann, im März 2014 gefeuerter Burgtheaterdirektor, wittert Morgenluft. Denn Staatsanwältin Veronika Hennrich gab letzte Woche bekannt, dass, wie der KURIER berichtete, einige Punkte in der Causa Burgtheater-Finanzskandal nicht weiterverfolgt werden.

Natürlich kann man sich fragen, warum die eine oder andere Angelegenheit überhaupt hinsichtlich eines strafrechtliches Vergehens untersucht wurde. Denn dass z. B. mit einem designierten Direktor ein Vorbereitungsvertrag abgeschlossen wird – wie im Juni 2006 zwischen Hartmann und Georg Springer, dem ehemaligen Chef der Bundestheater-Holding, auf Anweisung des damaligen ÖVP-Kunststaatssekretärs Franz Morak: Das ist durchaus üblich.

Und man kann sich auch fragen, warum die Teilerledigungen erst jetzt, wenige Tage vor Angelobung der neuen Regierung, bekannt gegeben wurden. Politische Motivationen stellt man im Justizministerium glaubwürdig in Abrede. Zumal sich dadurch nichts für Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ), Geschäftsführer des Burgtheaters bis 2008, ändert.

Die Erklärung dürfte in der Tat recht banal sein: Die Zuständigkeit für die Causa wechselte in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mehrfach; die teilerledigten Sachverhalte waren zwar abgehakt, aber nicht ad acta gelegt.

Frohlocken sollte Hartmann aber nicht. Denn auch wenn man innerhalb der Holding die Meinung vertrat, dass Hartmann wie Springer kein strafrechtlich relevantes Vergehen zur Last gelegt werden könne: Der zentrale Vorwurf "der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" bleibt weiter bestehen.

Er richtet sich in erster Linie gegen Silvia Stantejsky, die ehemalige Stellvertreterin von Drozda – und dessen Nachfolgerin als Geschäftsführerin. Denn selbst wenn Hartmann von Stantejsky bezüglich der geschönten Bilanzen hinters Licht geführt worden sein sollte, hätte ihm auffallen müssen, dass etwas nicht stimmt. Und auch für Springer könnte der Vorwurf ein Fallstrick werden. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats durfte er zwar auf Stantejskys Darstellungen vertrauen; wenn ihm allerdings nachgewiesen würde, dass er aufgrund seiner Tätigkeit als Holding-Chef mehr wusste ...

Bernhard Hainz, der Anwalt des Burgtheaters, meint daher: "Ein bedingter Vorsatz wäre durchaus denkbar." Die Staatsanwaltschaft lasse diesen Punkt nun nochmals von einem Gutachter prüfen; mit einem Ergebnis sei sicher nicht vor dem Sommer 2018 zu rechnen.

Und solange die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht zur Gänze abgeschlossen habe, werde es auch keine Fortsetzung des Zivilprozesses geben. Hartmann klagte die Auszahlung seines Vertrags ein, der bis zum Sommer 2019 gelaufen wäre – samt Regiehonoraren, die das Burgtheater einbehielt, rund zwei Millionen Euro. Diese Summe könne er selbst im für ihn besten Fall nicht bekommen, so Hainz. Denn Hartmann arbeitet nun für Dietrich Mateschitz. Und zwei Mal kassieren: Das geht nicht. Zudem hat auch das Burgtheater Gegenforderungen gestellt – an Hartmann und die Wirtschaftsprüfer von PvC in der Höhe von knapp einer Million Euro.

Es wird wohl noch eine zache G’schicht!

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