Kunsthistorisches Museum: „Keine Hinweise“ auf Mobbing und Bossing
Eine rechtliche Überprüfung der Vorwürfe von Ambras-Leiterin Veronika Sandbichler ergab laut dem Kuratorium des Kunsthistorischen Museums „keine Hinweise auf Mobbing/Bossing durch die Geschäftsführung bzw. auf Compliance-Verfehlungen“. Diesen Schluss zog das Kuratorium laut einer Aussendung aus einem Gutachten der Anwältin Sieglinde Gahleitner. Es sprach den Geschäftsführern Jonathan Fine und Paul Frey einstimmig das Vertrauen aus.
Sandbichler war mit dem Vorwurf „toxischer Führungskultur“ gegen die KHM-Spitze an die Öffentlichkeit gegangen. Es habe „widersprüchliche, kurzfristige Anweisungen, die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen und sachlich nicht gerechtfertigte Dienstverwarnungen“ gegeben, heißt es von Sandbichlers Seite. Sandbichler wollte sich einvernehmlich vom KHM trennen, eine Geldforderung von ihr wurde aber nicht erfüllt.
Zur Erstellung des Gutachtens befragte Gahleitner „sowohl Frau Sandbichler, die beiden Geschäftsführer Jonathan Fine und Paul Frey, den Betriebsrat, den externen Team-Coach in Schloss Ambras, aktive und ehemalige Mitarbeiter:innen, insgesamt mehr als 30 Personen, und analysierte vorgelegte Unterlagen und Emailverkehr“, hieß es.
In der Kommunikation zwischen der Geschäftsführung und Frau Sandbichler habe es aber von Anfang 2025 an immer wieder Missverständnisse und später auch Konflikte. Nach den Vorwürfen durch Sandbichler haben sich mehrere ehemalige KHM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter anonym zu Wort gemeldet und Missstände benannt. Kolleginnen seien „systematisch zur Kündigung gedrängt worden. Das war nicht impulsiv, sondern sehr, sehr überlegt“, hieß es. Und: „Ich kann mich an mehrere Meetings erinnern. Da geht es darum, eine Person vor den anderen fertigzumachen. Es ging öfters gegen Frauen – öfters gegen Frauen als gegen Männer“, sagte ein Mann. „Mehrere Kolleginnen haben mehrmals die Woche geweint.“
Sandbichler-Anwalt will Bericht
„Es liegt uns weder der Bericht von Hon.-Prof. Dr. Gahleitner nochjener von Deloitte vor. Eine rechtliche und sachliche Einordnung ist unter diesen Umständen nicht möglich“, schrieb Sandbichlers Anwalt Martin Maxl in einer Aussendung. „Eine Klärung kann nur auf Basisvollständiger Information erfolgen – nicht durch eine selektive und vorweggenommene Interpretation eines Berichtes.“
Maxl betont: Entscheidend sei nicht die formale Einordnungvon „Mobbing“ oder „Bossing“ im engeren arbeitsrechtlichen Sinn, „sondern die Frage, ob ein toxisches Führungsverhalten der Geschäftsführung vorliegt.“
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