KHM: Volksanwalt prüft Bestellungsmodalitäten von Eike Schmidt

Es soll geklärt werden, ob der 2017 abgeschlossene Vertrag dem Uffizien-Chef seinen kurzfristigen Absprung erleichterte

Der Schreck über die kurzfristige Absage des designierten neuen Direktors des Kunsthistorischen Museums (KHM), Eike Schmidt, ist noch präsent, doch jetzt geht es um die Aufarbeitung: Wie Volksanwalt Walter Rosenkranz (FP) am Freitag bekannt gab, wurde von seiner Seite ein Prüfverfahren eingeleitet, das klären soll, ob die Bestellung von Schmidt durch SP-Kulturminister Thomas Drozda korrekt abgelaufen ist. 

Rosenkranz stellt insbesondere die Frage, ob das damalige Kulturministerium einen schlechten Vertrag abgeschlossen hat, der dem Uffizien-Chef ein doppeltes Spiel erlaubte. Es sei "bemerkenswert, dass schon im Frühjahr 2019 medial und in Insiderkreisen vorausgesagt wurde, dass sich Schmidt nur beworben hätte, um seine Verhandlungsposition mit den Uffizien zu verbessern und in Wirklichkeit nie vorhatte, die Stelle anzunehmen. Aufgrund seiner familiären Situation – seine Frau wolle lieber in Florenz leben – hätte Schmidt nie vorgehabt, nach Wien zu kommen", heißt es in der Aussendung. „Wenn dies durch einen schlechten Vertrag seitens des Kunstministeriums gefördert worden sein sollte, ist dies ein klarer Fall für eine entsprechende Aufklärung“, so Rosenkranz.

Warum übertrumpfte Schmidt damals Haag?

Eine zweite Frage, die der Volksanwalt an Minister Schallenberg richtete, befasst sich mit dem im Bundesmuseengesetz normierten Frauenfördergebot. Angesichts des grundsätzlichen Gebots der bevorzugten Berücksichtigung von Frauen bei gleicher Qualifikation möchte die Volksanwaltschaft wissen, aufgrund welcher Überlegungen das Bundesministerium Herrn Schmidt als höherqualifiziert einstufte, als die seit zehn Jahren erfolgreiche KHM-Direktorin Sabine Haag

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