Ibiza-Video: Scheuba wegen übler Nachrede schuldig gesprochen

Ibiza-Video: Scheuba wegen übler Nachrede schuldig gesprochen
Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer wehrt sich gegen eine Kolumne des Kabarettisten. Nicht rechtskräftig.

Im Rechtsstreit zwischen Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer und dem Kabarettisten Florian Scheuba ist Scheuba nun wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Scheuba muss nun 7.000 Euro, die Hälfte davon unbedingt, zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Scheuba hatte im Zusammenhang mit den Ermittlungen um das Ibiza-Video in einer Standard-Kolumne Holzer - seinerzeit Leiter der "Soko Tape" - Untätigkeit vorgeworfen, woraufhin ihn dieser wegen übler Nachrede klagte. Scheuba wurde im Juni 2022 freigesprochen, Holzer hatte jedoch mit einem dagegen eingebrachten Rechtsmittel Erfolg.

Scheubas Rechtsvertreterin, die Medienanwältin Maria Windhager, kündigte bereits an, Berufung wegen Nichtigkeit der Schuld und Strafe anzumelden. Damit ist erneut das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug. „Wir gehen aber auch zum Obersten Gerichtshof und notfalls nach Straßburg (Sitz des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Anm.)“, sagte sie im Anschluss an die Verhandlung zur APA. Scheuba selbst sah in dem Urteil eine „massive Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit.“

Die Vorgeschichte

Scheuba hatte im September 2021 im Standard behauptet, Holzer sei schon im März 2015 "von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum". Holzer habe dazu nur einen "unvollständigen Aktenvermerk" angelegt, was Scheuba als "rätselhafte Untätigkeit" und "folgenschwere Arbeitsverweigerung" bezeichnete. Holzer sah sich dadurch eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt.

Das Erstgericht ging von einer "satirischen Kolumne" aus und sprach Scheuba mangels eines feststellbaren strafbaren Verhaltens frei. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG)  sah das anders - und verwies den Fall zurück. Scheubas Kolumne sei zwar "ein ironischer Unterton zu entnehmen", die Vorwürfe der Untätigkeit und der Arbeitsverweigerung würden jedoch "vollkommen nüchtern beschrieben und als Fakten dargestellt, so dass sich dem angesprochenen Leserkreis der Tageszeitung Der Standard tatsächlich nicht erschließt, dass es sich auch und gerade bei diesen Vorwürfen um Satire hätte handeln könne", hieß es in der OLG-Entscheidung (18 Bs 308/22h).

Details zum Urteil

Die lange Verfahrensdauer - einerseits durch die Neuverhandlung, aber es wurden auch mehrmals Verhandlungstermine verschoben - sowie die Unbescholtenheit Scheubas wirkten sich mildernd auf die Strafhöhe sowie die Dauer der Probezeit von einem Jahr aus. Einziger erschwerender Faktor sei ein formaler: So sei die üble Nachrede sowohl in Print als auch online begangen worden. Dafür muss auch der „Standard“ - sofern das Urteil rechtskräftig wird - jeweils 1.500 Euro Strafe zahlen und das Urteil auf seiner Homepage veröffentlichen. Wesentlich zum Schuldspruch trug wohl auch bei, dass das OLG die inkriminierten Behauptungen als Tatsachenbehauptungen wertete und den Text nicht als Satire sah - laut Scheuba eine „lebensfremde“ Interpretation. „Ich schreibe in Wahrheit das Urteil des OLG ab. Das kann man auch anders sehen, aber es ist nicht meine Meinung, sondern die des OLG entscheidend“, begründete die Vorsitzende Nicole Baczak.

Richterin sieht sich nicht befangen

Abgewiesen wurde von ihr noch vor der Urteilsverkündung ein Befangenheitsantrag. Sie konfrontierte Scheuba mit von ihm in einem Podcast getroffenen Aussagen zu ihrer Person. Scheuba habe falsche Angaben zu ihrer Rolle innerhalb der ÖVP-nahen ÖH-Fraktion AktionsGemeinschaft gemacht. In den Augen seiner Verteidigerin Maria Windhager fühlte sich die Richterin dadurch „persönlich angegriffen“ und hätte eine „negative Meinung“ von ihrem Mandanten, nämlich dass er „journalistisch nicht sorgfältig“ agiere. Und die Frage, ob die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten wurde, sei eine für diesen Prozess zentrale. Immer wieder betonte Scheuba während der Verhandlung, Holzer zwar Untätigkeit, nicht aber ein Motiv dafür und damit Amtsmissbrauch vorgeworfen zu haben.
Den Antrag wies die Richterin jedoch ab. „Ich bin nicht befangen, sonst würde ich es sagen und mir den Prozess sparen.“ Hingegen vermutete sie, dass Scheuba ihre Vergangenheit ins Treffen führte, „weil Sie anscheinend selber das Bild erzeugen wollen, dass ich befangen bin.“

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