Gurlitt-Bild: Raubkunst-Verdacht bestätigt

Max Liebermanns 'Zwei Reiter am Strande' sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" Raubkunst, bestätigten Experten.
Bild "Zwei Reiter am Strand" wurde als Raubkunst anerkannt. Noch verfügt ein Nachlassverwalter darüber.

Ein Hauptwerk aus der Sammlung des jüngst verstorbenen Cornelius Gurlitt ist von der eingesetzten Expertengruppe „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ als NS-Raubkunst identifiziert worden. Das bestätigte der Sprecher der Task-Force gegenüber dem KURIER. Es ist erst die zweite derartige Bestätigung – die erste betraf das Matisse-Werk „Sitzende Frau“ (1921).

Rund um das Bild „Zwei Reiter am Strand“ von Max Liebermann (1901) war in den vergangenen Monaten ein Rechtsstreit entbrannt. Der 88-jährige New Yorker David Toren hatte die Bundesrepublik und den Freistaat Bayern verklagt, weil diese mit der Bekanntgabe der 2012 beschlagnahmten Gurlitt-Sammlung – des „Schwabinger Kunstfundes“ – fast zwei Jahre zugewartet und damit das Leiden von Holocaust-Opfern verlängert hätten. Das Verfahren geht ungeachtet des nun fertiggestellten Gutachtens weiter.

Holocaust-Opfer

Torens Großonkel David Friedmann hatte das Bild „Zwei Reiter am Strand“ einst besessen. Toren war mit einem Kindertransport den Nazis entkommen, seine gesamte Familie war im Holocaust umgekommen.

Die Nachricht vom Entschluss der Task Force hatte das Online-Medium artnet als erstes berichtet. Anders als dort kolportiert, sei das Expertengutachten jedoch noch keine offizielle Empfehlung zu einer Rückgabe des Bildes, betont der Task-Force-Sprecher gegenüber dem KURIER. Über eine Restitution hat der Eigentümer zu entscheiden. Derzeit verfügt ein Nachlassverwalter über Gurlitts Kunstsammlung. In Gurlitts Testament wurde das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben bestimmt. Das Museum hat sich noch nicht entschieden, ob es das komplexe Erbe annehmen soll.

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