Gesetz soll Raubkunst in den USA immun machen

Gesetz soll Raubkunst in den USA immun machen
Ein neues Gesetz würde die Beschlagnahme von Raubkunst, die in US-Museen verliehen wurde, verhindern.

Der Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses hat ein Gesetz verabschiedet, das potenziell große Auswirkungen auf den transatlantischen Kunst-Leihverkehr hat: Kunstwerke, die in Ausstellungen oder an Schulen in die USA verliehen werden, sollen dadurch gegen jegliche Rechtsansprüche von US-Seite immun gemacht werden. Von der Seite von Holocaust-Opferverbänden regt sich massiver Widerstand gegen das Gesetz, das erst vom Kongress beschlossen werden muss.

Lex Wally?

Unklar bleibt, inwiefern das Gesetz einen Fall wie jenen des "Bildnis Wally" unmöglich machen würde. Das Bild aus dem Leopold Museum war während eines "Gastspiels" im New Yorker MoMA 1997 beschlagnahmt und 12 Jahre lang unter Verschluss gehalten worden.

In der nun verabschiedeten Regelung sind Kunstwerke, die zwischen 1933 und 1945 im Herrrschaftsgebiet der Nazis entzogen wurden, von der Immunität ausgenommen. Wie man aus vielen Restitutionsfällen weiß, ist aber auch im Fahrwasser des Regimes nach 1945 Kunst unrechtmäßig entzogen worden. Das "Holocaust Art Restitution Project" fürchtet, dass das Gesetz einer "extremen und potenziell schädlichen Unterscheidung zwischen Opfern des Kunstraubs" Vorschub leistet und fürchtet einen Rückfall in die Zeit vor 1998, als die "Washingtoner Prinzipien" Museen zur Provenienzforschung verpflichteten.

Im Detail

Im Detail besagt das Gesetz nicht mehr, als dass ein Verleih von Kunst an Museen und Schulen nicht als "kommerzielle Aktivität" zu werten ist. Dies war bisher unklar gewesen.

Im nicht-kommerziellen Kulturaustausch gab es im US-Rechtssystem schon bisher Mittel, um eingeführte Kulturgüter gegen Rechtsansprüche zu "immunisieren": Unter dem so genannten "Immunity from Seizure Act" (IFSA) konnten eingeführte Werke vor dem Zugriff der US-Behörden geschützt werden. Im Fall von "Wally" geschah dies nicht, und das Werk wurde als gestohlenes Eigentum konfisziert.

Auch wenn der Fall "Wally" ein Lehrstück für Leihgeber und -nehmer war, beklagten US-Museen dennoch, dass die Rechtsunsicherheit im Bezug auf Kunstwerke den Leihverkehr behindere. Dies soll mit der Regelung nun verbessert werden - im zweiten Anlauf, denn das Gesetz war schon einmal 2012 auf den Weg gebracht worden.

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