Auf den Vorfall hingewiesen wurde der KURIER erst Ende Februar. Tatsächlich: Vor dem Unteren Belvedere stand eine Kälteanlage. Ihr Tratsch-Partner machte sich schlau – und erbat eine Stellungnahme.
Das Belvedere antwortete: „Bei den Starkregenfällen des vergangenen Juni kam es durch die Verkettung mehrerer Ereignisse zu einem erhöhten Wasserstand in einem Kellerbereich, wodurch die dort befindliche Kälteanlage beschädigt wurde.“ In Klammer gesteht man den „Ausfall einer Pumpenanlage“ ein – und führt entschuldigend ein „verzögertes Eintreffen der Feuerwehr“ an.
Konkreter wurde man nicht. Denn: „Der Schadensfall ist durch die Versicherung gedeckt.“ Und weil „zu keinem Zeitpunkt der Kunstbestand gefährdet“ oder der Betrieb eingeschränkt gewesen sei, hätte es auch „keine öffentliche Kommunikation“ gegeben. Aber das Kulturministerium sei „natürlich informiert“ worden.
Die Antworten befriedigten Ihren Tratschpartner nicht. Er fragte im Kulturministerium nach, ob die Angelegenheit vertuscht werden sollte. Zudem bezweifelte er die eine oder andere Antwort. Nun zeigte sich das Belvedere deutlich auskunftsfreudiger: Das Kulturministerium „wurde zeitnah (innerhalb einer Woche) informiert, sobald das Schadensausmaß vollständig abschätzbar war“. Und: „Der Gesamtschaden belief sich auf rund 400.000 Euro.“ Es stimme zwar, dass die Kälteanlage vor dem Umbau im Unteren Belvedere auf dem Dachboden untergebracht war. Die Installation hätte aber nicht den nötigen Sicherheitsvorkehrungen entsprochen, worauf sie eben im Keller aufgestellt wurde (wo sie geflutet werden konnte und wurde). Conclusio des Museums: In einem ähnlich gelagerten Fall würde man auch in Zukunft nicht anders vorgehen.
Der Keller des Unteren Belvederes sei aber, so sagt man, schon mehrfach geflutet gewesen, das Problem also hinlänglich bekannt. Es sei daher erwogen worden, Drainagen zu bauen oder Abflussrohre zu verstärken. Stimmt es also wirklich, dass, wie man behauptet, „keine Sorgfaltspflichten verletzt“ worden seien?
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