Facebook-Verbot: ORF geht zu Höchstgericht

Facebook-Verbot: ORF geht zu Höchstgericht
Der BKS bestätigte, dass der ORF mit seinen Facebook-Auftritten gegen das von ihm unterzeichnete Rundfunk-Gesetz verstößt. Wrabetz will weiterkämpfen.

Die Angebote des ORF auf Facebook bleiben weiter eingeschränkt. Der Bundeskommunikationsenat (BKS) hat eine ORF-Beschwerde dagegen nun als unbegründet abgelehnt (siehe Bescheid hier). Der Senat ortete u. a. "keine verfassungsrechtlichen Bedenken" im entsprechenden Spruch der Komm­Austria, gegen den der ORF Einspruch erhoben hatte.

Die Medienbehörde hatte im Vorjahr festgestellt, dass der ORF mit Facebook-Auftritten von u. a. "Willkommen Österreich", "Universum", "ORF Die Große Chance", "Zeit im Bild", "Weltjournal", "147 – Rat auf Draht" etc. gegen das Gesetz verstößt. Insgesamt waren davon 38 Angebote betroffen; weiters auch, in gewissen Aspekten, die Ö3-Angebote auf Facebook.

Der ORF, der den Beschränkungen im Vorfeld der Gesetzeswerdung zugestimmt hatte, hatte daraufhin in mehreren Punkten Einspruch erhoben.

Begründet wurde dies damit, dass der Facebook-Auftritt kein Online-Angebot für die Öffentlichkeit oder dieses nicht dem ORF zuzurechnen sei. Der Senat lehnte die Argumentation jedoch durchgängig ab. Die Inhalte stünden nicht mit jener Form der "tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung" in Zusammenhang, die dem ORF erlaubt sei, hielt der Senat fest. Die Angebote auf Facebook seien dem ORF zuzurechnen, deren Einschränkung widerspreche nicht dem Recht von ORF-Mitarbeitern auf private Präsenzen in sozialen Medien. Verlinkungen zu sozialen Netzwerken seien als Kooperation zu verstehen.

ORF will weiterkämpfen

Nach dem Rückschlag will der öffentlich-rechtliche Sender seinen "Kampf um einen freien Zugang zu neuen Medien" fortsetzen. Der ORF werde sich in der Causa an die Höchstgerichte wenden, hieß es am Mittwoch in einer ersten Stellungnahme. "Der ORF wird selbstverständlich weiter darum kämpfen, dass er nicht von der Kommunikation mit einem großen Teil seines Publikums, das sich tagtäglich in sozialen Netzwerken bewegt, abgeschnitten wird", erklärte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. "Wir werden den Weg zu den Höchstgerichten beschreiten und aufschiebende Wirkung beantragen. Die Gesetzesinterpretation des BKS ist für den ORF nicht nachvollziehbar."


   Ein derart weitgehender Eingriff in die Rundfunk-Freiheit, wie vom BKS unterstellt, sei vom Gesetz nicht intendiert gewesen, glaubt man im ORF. "Wir werden daher auch beim Gesetztgeber, von dessen Seite es ja bereits positive Signale gibt, weiterhin für unseren Standpunkt und eine diesbezügliche Klarstellung im ORF-Gesetz werben", kündigte der ORF-Chef an. Die ORF-Rechtsabteilung soll den aktuellen Status der betroffenen Facebook-Seiten erheben und einen Vorschlag für die weitere Vorgangsweise machen. Auch die User werde man "in geeigneter Form über die jeweiligen Schritte informieren", so Wrabetz.

Mehr zum Thema

  • Hintergrund

  • Hauptartikel

Kommentare