Ex-Bandkollegen könnten Rechte an Jimi Hendrix' Klassikern erhalten

Ex-Bandkollegen könnten Rechte an Jimi Hendrix' Klassikern erhalten
Londoner Höchstgericht gab Klage der Nachlassverwalter statt. Es geht um die Alben der "Jimi Hendrix Experience"

Die Nachlassverwalter von Noel Redding und Mitch Mitchell, des Bassisten und des Drummers in der Band von Jimi Hendrix, können von Sony Music einen Rechteanteil an drei klassischen 1960er-Alben der Jimi Hendrix Experience einklagen. Das hat das Londoner Höchstgericht am Montag entschieden. Die Briten kamen 1966 in die Band und spielten auf den drei Studioalben der Gruppe „Are You Experienced“, „Axis: Bold As Love“ und „Electric Ladyland“, veröffentlicht 1967 und 1968.

Die Aufnahmen enthalten „Hey Joe“, „Purple Haze“, „Foxy Lady“, „The Wind Cries Mary“ und andere Hits, die das Zeitalter der psychedelischen Musik einleiteten und Hendrix vor seinem Tod 1970 im Alter von 27 Jahren zur Rockikone machten. Redding und Mitchell starben 2003 bzw. 2008, und ihre Nachkommen übertrugen später alle Rechte, die sie an den Alben hatten, an zwei Unternehmen.

Diese Unternehmen klagten Sony 2022 auf Rechteanteile. Der Konzern wollte den Fall abweisen - unter anderem, weil sowohl Redding als auch Mitchell Anfang der 1970er-Jahre Erklärungen unterzeichnet hatten, weder den Nachlassverwalter der in Seattle geborenen Gitarrenlegende noch die Plattenfirmen, die die drei Alben vertreiben, zu klagen.

Redding erhielt seinerzeit 100.000 US-Dollar und Mitchell 247.500 US-Dollar. Das würde die nun in London eingebrachten Klagen obsolet machen, argumentierte Sony. Der Richter entschied hingegen am Montag, dass die Klage verhandelt werden sollte, voraussichtlich im Jahr 2025.

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