Burgtheater-Prozess: Stantejsky zu zwei Jahren bedingt verurteilt

BURGTHEATER UNTREUE-PROZESS: STANTJESKY
Die ehemalige Geschäftsführerin wurde wegen Untreue und Veruntreuung verurteilt. Sie bestritt, sich bereichert zu haben.

„Fehler, die mir unendlich leidtun,“ hat die frühere kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky, am Montagabend am Wiener Landesgericht am Ende ihres Prozesses eingeräumt.Das Gericht entschied schließlich auf eine Strafe von zwei Jahren bedingter Haft wegen Untreue und Veruntreuung. Zudem wurde der 64-Jährigen Schadensgutmachung gerichtlich aufgetragen. Stantejsky hat dem Burgtheater binnen 14 Tagen 319.156,10 Euro zu bezahlen. Mit den darüber hinausgehenden Forderungen wurde das Burgtheater auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Urteil im Burgtheather-Prozess

 

Vom Vorwurf der Bilanzfälschung wurde Stantejsky mangels subjektiver Tatseite freigesprochen. Die Gerichtsentscheidung ist nicht rechtskräftig. Stantejsky nahm das Urteil an, Oberstaatsanwältin Veronika Standfest gab vorerst keine Erklärung ab.

 

„Meine Leidenschaft“

Stantejsky beteuerte in ihrem Schlussstatement erneut,  dass sie  bei ihrem Handeln primär das Überleben der Institution, als deren „guter Geist“ sie lange gegolten hatte, im Sinn gehabt habe. Sie habe Honorare des Ex-Burgtheater-Direktors Matthias Hartmann und des Regisseurs David Bösch anderweitig verwendet, sich aber nicht persönlich bereichert.

Mit den Beträgen habe sie Verbindlichkeiten des Theaters abgedeckt, betonte Stantejsky. Indem sie mit den Tränen kämpfte, versicherte sie dem Schöffensenat: „Das Burgtheater war meine Leidenschaft. Das können Sie mir glauben, ich hätte es nicht schädigen wollen.“ Sie ersuchte das Gericht, „meine damalige schlimme Situation, die teilweise aussichtslos war, zu berücksichtigen“. Die Bundestheater-Holding habe ihr eine „schwarze Null“ vorgegeben, im Bemühen, dies zu erreichen, habe sie sich übernommen und eine psychische Erkrankung entwickelt, hatte die 64-Jährige im Verlauf des Verfahrens mehrfach betont.

„Fehldarstellungen“

Wirtschaftsprüfer Peter Wundsam ortete bei der Verhandlung am Montag zunächst „wesentliche Fehldarstellungen“ bei der Bilanzerstellung in den Jahren 2008 bis 2013. Er bemängelte, dass unter Stantejsky skartierte Produktionen (ausgelaufene Inszenierungen) am Ende der jeweiligen Saison nicht abgeschrieben wurden. Man habe die Stücke „wider besseren Wissens im Anlagevermögen behalten“.

Insgesamt wurden laut Wundsam mit dieser Methode zwischen 2009 und 2013 über 3,4 Millionen Euro fälschlicherweise in der Bilanz dargestellt. „Wesentliche Fehldarstellungen“ kreidete Wundsam der Angeklagten auch im Zusammenhang mit „Kostenaktivierungen“ an.

Stantejsky war im bisherigen Verhandlungsverlauf zu den zentralen Vorwürfen der Anklage teilweise geständig, hatte jedoch eine persönliche Bereicherung bestritten. Ihre Mandantin habe zwar die finanzielle Lage beschönigt und „Fehldarstellungen“ vorgenommen, betonte Verteidigerin Isabell Lichtenstrasser. Stantejsky sei es darum gegangen, „die miese finanzielle Lage des Burgtheaters zu bewältigen“ und das Ansehen des Hauses hochzuhalten.

„Übermaß  Perfektion“

Stantejsky habe ein Übermaß an persönlicher Energie in „ein beinahe unerreichbares Ziel, die schwarze Null“ gesteckt, erläuterte der Psychiater Kurt Meszaros. Der Versuch, die Schieflage zu bewältigen, habe Stantejsky auch deswegen Kraft gekostet, weil ihr „ein hohes Maß an Perfektionismus“ eigen sei.

Stantejsky habe schließlich psychiatrische Behandlung in Anspruch genommen, sie sei aber  im inkriminierten Tatzeitraum zurechnungsfähig gewesen. Das Burn-out-Syndrom habe sich nicht auf ihre Schuldfähigkeit ausgewirkt.

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