Neulich in der Modeboutique
Dr. S., Sprachpurist von Dudens Gnaden, ist verärgert.
Auf der Suche nach einem neuen Sakko (seinem ersten seit 15 Jahren übrigens) betritt er das Modegeschäft, das ihm sein Chef dringend empfohlen hat. Rasch ist ein Exemplar gefunden, das die modischen Defizite des bekleidungstechnisch fragwürdigen Juristen beheben könnte.
Doch dann das: „Liebe Kunde, darf ich Ihnen in das Teil helfen?“, bietet die freundliche Verkäuferin an. Weder sei er eine Kunde noch wolle er sich in ein Teil helfen lassen, entrüstet sich Dr. S. und bläst den Kauf des Blazers kurzerhand ab. Was uns zur spannenden Frage führt, ob sich Dr. S. über die Diktion der liebenswerten Verkäuferin zu Recht echauffiert hat oder nicht.
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Die beiden Wörter „Kunde“ und „Teil“ teilen eine Besonderheit: Abhängig vom Artikel haben sie jeweils zwei verschiedene Bedeutungen. Der Kunde ist jemand, der einkauft, die Kunde hingegen eine Nachricht, die einem zugetragen wird (vgl.: jemandem etwas kundtun).
Aber: In Österreich hat sich „die Kunde“ auch als Bezeichnung für den Käufer, also die Kundschaft, durchgesetzt, sodass selbst der strenge Duden diesen Zweifelsfall zugunsten der Verkäuferin zulässt.
Auch das Wort „Teil“ gibt es in männlicher und sächlicher Ausführung. Der Teil ist immer als Untermenge eines Ganzen zu sehen (vgl. der Erdteil), während das Teil ein loses Stück bezeichnet (vgl. das Puzzleteil).
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