Besonders auffällig sind Zeugmata, wenn das Verb polysem ist, also zwei verschiedene Bedeutungen hat (im eingangs zitierten Beispiel steht „heißen“ zuerst für „mein Name ist“ und dann für „begrüßen“). Verwendet wird dieses Stilmittel einerseits zur Satzverkürzung, oft aber auch, um eine Pointe zu erzeugen: „Er lud ihn zum Heurigen und dann ins Auto ein.“ „Zeugma“, insistiert Dr. Martin S., „könnte doch auch als Aufforderung interpretiert werden!“ Dem selbst ernannten Sprachwissenschaftler muss recht gegeben werden – zumindest dann, wenn „Zeugma“ als Dialektausdruck für „Zeugen wir!“ aufgefasst wird. Anlass für die deplorable Bemerkung mag für den gelernten Juristen möglicherweise ja sein angestammtes Fachgebiet, das Erbrecht, gewesen sein. Denn auch „Erbrecht“ könnte, mit Rufzeichen versehen, durchaus als Imperativ interpretiert werden (wenngleich zugegebenermaßen nur wenige Situationen vorstellbar sind, in denen dieser Befehl auch tatsächlich zur Anwendung kommt).
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Apropos zeugen: Das Substantiv „Zeuge“ ist von seiner (germanischen) Wortwurzel her mit dem Verbum „ziehen“ verwandt – der Zeuge ist also „die vor Gericht gezogene Person“. Auch das „Zeug“ hat denselben Ursprung: Das Wort bezeichnete ursprünglich das (gezogene!) Pfluggerät, bevor es sich allgemein zum „Gerät“ und später abwertend zum „Kram“, „Plunder“ entwickelt hat. Somit sind also die Wörter „Zeuge“, „Zeug“ (so wie auch „Zügel“!) tatsächlich miteinander bedeutungsverwandt.
Aber Achtung: Vermeiden Sie unbedingt, Ihre durch einen Gerichtstermin verursachte längere Abwesenheit vom Büro mit den Worten „Ich zeugte drei Stunden vor Gericht“ zu begründen – Ihr Chef wird Ihnen das nicht glauben.
Wolfram Kautzky ist Philologe und geht gerne den Wörtern auf den Grund.
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