Was gilt, wenn die Vertragserfüllung ins Wasser fällt?

Was gilt, wenn die Vertragserfüllung ins Wasser fällt?
Die Rechtsanwältinnen von DORDA beantworten juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.

Ich bin Konditor in Niederösterreich und beliefere mehrere Wiener Lokale mit meinen Torten. Aufgrund der katastrophalen Hochwasserereignisse im September konnte ich meinen Betrieb zeitweise nicht führen und meine Aufträge nur verspätet erfüllen. Muss ich dafür einstehen oder kann ich mich auf höhere Gewalt berufen?

Paul L., Niederösterreich

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