Neue Freundin soll den Großteil erben – wie regle ich das?

Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich will meinen Nachlass regeln. Ich bin geschieden und habe zwei erwachsene Kinder. Seit ich allerdings vor zwei Jahren mit meiner jetzigen Freundin zusammengezogen bin, haben wir keinen Kontakt mehr, weil sie meine neue Beziehung nicht unterstützen. Meiner Ex-Frau will ich nichts vererben, für meine Kinder habe ich schon lange je ein Kunstwerk vorgesehen, ansonsten sollen sie auch nichts bekommen. Den Rest soll meine neue Freundin erben. Wie muss ich das regeln? Brauche ich dafür einen Anwalt?

Peter L., Vorarlberg

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