Lieber Herr L., gerade in komplizierteren Familienverhältnissen ist es besonders wichtig, sich Gedanken über den Nachlass zu machen. Es bedarf daher für die Regelung Ihrer Wünsche ein Testament.
Wenn Sie keine gültige Erklärung Ihres letzten Willens hinterlassen, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug. Mit der Scheidung endet das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten, weshalb Ihre Ex-Frau keinen Anspruch hätte. Die Lebensgefährtin würde hier erst zum Zug kommen, wenn es keine anderen gesetzlichen Erben gibt. Ihre Kinder würden somit alles erben.
Um Ihre gewünschten Folgen herzustellen, ist daher ein Testament notwendig. In einem solchen können Sie über die Erbfolge verfügen. Die einfachste Möglichkeit ist das handschriftliche Testament. Hierbei müssen Sie den ganzen Text eigenhändig schreiben und unterschreiben. Wenn Sie ihr Testament hingegen etwa am Computer schreiben, gilt es bereits als fremdhändig. In diesem Fall müssen Sie den Text in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen unterzeichnen und diese müssen unter Hinweis auf ihre Zeugenschaft ebenfalls unterschreiben. Außerdem müssen Sie eine handschriftliche Bekräftigung hinzufügen, dass es sich tatsächlich um Ihren letzten Willen handelt.
Es ist wichtig, das Testament so klar wie möglich zu verfassen. In Ihrem Fall müssten Sie Ihre Lebensgefährtin als Alleinerbin einsetzen. In Folge können Sie einzelne Gegenstände, wie etwa die Kunstwerke, an jemanden anderen vererben. Wichtig ist, zu beachten, dass Ihre Kinder ein Pflichtteilsrecht haben. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, somit jeweils ein Viertel ihres Nachlasses.
Eine Enterbung kommt laut Ihren Angaben nicht infrage. Diese ist an sehr enge Enterbungsgründe geknüpft, zum Beispiel strafbare Handlungen gegen Sie oder Angehörige oder das Zufügen schweren seelischen Leids. Eine andere Möglichkeit wäre die Kürzung des Pflichtteils. Dies müsste im Testament angeordnet werden und kann mit dem Fehlen eines Naheverhältnisses begründet werden. Dafür wird allerdings gefordert, dass zumindest über einen längeren Zeitraum, wobei von etwa zwanzig Jahren ausgegangen wird, kein Naheverhältnis bestand. Da dies auf Ihre Kinder nicht zutrifft, haben diese volle Pflichtteilsansprüche. Sollten die Kunstwerke nicht ausreichen, um den Pflichtteil abzudecken, könnten Sie ihre Ansprüche mittels Pflichtteilsklage durchsetzen.
Um ein klares und rechtlich abgesichertes Testament zu erstellen, empfiehlt sich eine entsprechende Beratung. Es ist außerdem ratsam, das Testament einem Anwalt oder Notar zur Verwahrung zu geben und registrieren zu lassen, um sicherzugehen, dass Ihr letzter Wille auch beachtet wird.
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
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