Lieber Herr F., eine gute Beziehung zu beiden Eltern ist gerade für die Entwicklung von Kindern, die nicht mit beiden Eltern in einem Haushalt leben, wichtig. Damit die Beziehung zu beiden Elternteilen möglich ist, sollten daher beide an einem Strang ziehen und die Kontakte zu dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil aktiv fördern. Leider klappt das nicht überall.
Voraussetzung für die zwangsweise Durchsetzung einer gerichtlichen Kontaktrechtsregelung ist, dass sie hinreichend bestimmt, klar und eindeutig formuliert ist. Eindeutig ist eine Regelung im Wesentlichen dann, wenn auch Dritte nur nach dem Lesen der Regelung erkennen können, wann, wo und von wem das Kind abgeholt, betreut und wieder übergeben werden sollte. Die von Ihnen dargestellte Regelung scheint auf den ersten Blick ausreichend klar zu sein. So ist geregelt, wann und wo Sie Ihren Sohn abholen und wann und wohin Sie Ihren Sohn zurückbringen sollen.
Die Übergabeverpflichtung des hauptbetreuenden Elternteils muss nicht explizit angeführt sein, sondern kann sich auch implizit aus der Formulierung ergeben. Kontaktrechtsregelungen werden nicht durch polizeiliche Übergaben zu Beginn der Kontaktrechtszeit durchgesetzt. Vielmehr hat das Gericht gemäß § 110 Abs 2 AußStrG entweder auf Antrag oder auch von Amtswegen zur zwangsweisen Durchsetzung von Kontaktrechtsregelungen denjenigen, der den Vollzug der Regelung vereitelt, durch Beugestrafen zur Einhaltung der Regelung zu bewegen.
Gespräch suchen
Zunächst sollte natürlich immer versucht werden, mit dem anderen Elternteil ein Gespräch zu suchen und abzuklären, warum die Kontaktregelung nicht eingehalten wird. Sollten derartige außergerichtliche Gespräche aussichtslos sein, kann auch mithilfe des Gerichts vor Verhängung von Beugestrafen eine Belehrung der Kindesmutter über die Wichtigkeit der Kontakte zielführend sein. Dazu ist eine Bekanntgabe an das Gericht über das Nichtfunktionieren der Kontaktrechtsregelung notwendig. Das Gericht hat ohne eine entsprechende Bekanntgabe durch einen Elternteil ja keine Information über den Ablauf der Kontakte und könnte daher nicht gleich von Amtswegen vorgehen.
Sollte die Mutter Ihres Sohnes trotz Belehrung des Gerichts über die Wichtigkeit der Einhaltung der Kontaktrechtsregelung Ihre Kontakte dann weiterhin grundlos torpedieren, schadet sie dem Kindeswohl Ihres gemeinsamen Sohnes. Wenn daher alle Gesprächsversuche mit der Kindesmutter und auch die Intervention durch das Gericht scheitern, wird es notwendig sein, die Kontaktregelung durch einen Antrag auf Verhängung von Beugestrafen durchzusetzen.
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
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