Kann man Partylärm mit Blockflöte üben gleichsetzen?

Kann man Partylärm mit Blockflöte üben gleichsetzen?
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.

Neben mir wohnt eine Studenten-WG, die leider immer wieder längere Feiern abhält. Wenn ich mich beschwere, wird damit gekontert, dass meine Kinder auch unangenehmen Lärm verursachen würden. Meine Jüngste ist erst ein paar Monate alt, weshalb es natürlich vorkommt, dass sie zu „unangenehmen“ Zeiten schreit. Mein Sohn ist sechs Jahre alt und lernt Blockflöte. Kann man das wirklich mit Partylärm gegenrechnen?

Herbert L, Wien

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