Liebe Frau L., ignorieren können Sie es natürlich nicht. Wie Sie richtig schreiben, stehen Wälder für gewöhnlich in jemandes Eigentum, weshalb gewisse Regeln einzuhalten sind und sie nicht nach Belieben genutzt werden dürfen. Ihr Mann hat allerdings insofern recht, als dass Spazieren jedenfalls erlaubt ist. Zu Erholungszwecken stehen österreichische Wälder jedem offen, man darf spazieren, wandern, spielen und die Natur genießen. Dabei gibt es ein paar Ausnahmen, etwa wenn eine Behörde ein Betretungsverbot verfügt, sich forstbetriebliche Einrichtungen auf einer Fläche befinden oder gerade wieder- oder neubewaldet wird und der Bewuchs noch unter 3 Meter hoch ist. Auch sind nicht alle Freizeitaktivitäten erlaubt. So bedarf etwa Zelten, Reiten oder Fahrradfahren eine ausdrückliche Genehmigung der Waldeigentümer, die natürlich auch über eine Beschilderung möglich ist.
Die Pilze und Kastanien, wie übrigens auch Beeren, gehören jedoch tatsächlich dem Waldeigentümer. Für den persönlichen Bedarf ist es aber prinzipiell erlaubt, sie zu sammeln. Für Pilze sieht das Forstgesetz eine klare Obergrenze von zwei Kilogramm pro Tag vor, bei Beeren oder anderen Waldfrüchten fehlt eine solche. Da es sich aber immer noch um Eigentum des Waldeigentümers handelt, darf dieser das Sammeln auch verbieten, einschränken oder auch nur gegen Entgelt erlauben. Solche Beschränkungen lassen sich für gewöhnlich an Schildern ablesen.
Unzulässig ist jedenfalls das Veranstalten oder Teilnehmen an organisierten Sammelaktionen, die speziell auf das Sammeln von Pilzen oder Beeren abzielen. Der Grund dafür ist, dass bei solchen Events oft über den Eigenbedarf hinaus und in größeren Mengen gesammelt wird, insbesondere auch durch größere Gruppen, als es bei einem normalen Spaziergang der Fall wäre. Letztlich sollte man sich auch im Naturschutzgesetz der Länder informieren, da gewisse Pilze und andere Früchte ganz oder teilweise unter Schutz stehen könnten. Eierschwammerl dürfen in Kärnten zum Beispiel nur zu einer gewissen Zeit gesammelt werden.
Auch das Holz gehört dem Waldeigentümer. Hier ist die Regelung aber umgekehrt und somit strenger. Holzsammeln ist prinzipiell verboten und es bedarf einer ausdrücklichen Erlaubnis. Dabei ist es auch nicht relevant, ob das Holz selbst abgeschnitten wird oder nur vom Boden aufgeklaubt wird. Jegliches Sammeln von Holz ohne Zustimmung des Waldeigentümers ist verboten.
Sie können daher beruhigt sein, nur in Bezug auf das Brennholz wäre es ratsam mit dem Waldeigentümer Kontakt aufzunehmen. Womöglich ist es kein Problem oder Sie können zumindest einen fairen Preis vereinbaren.
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts
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