Es war rein körperlich, aber kann der Ex-Partner dennoch erben?

Es war rein körperlich, aber kann der Ex-Partner dennoch erben?
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.

Ich habe mich kürzlich von meinem Liebhaber getrennt. Wir hatten über die letzten fünf Jahre ein Verhältnis, haben uns oft getroffen und hatten Sex. Ich glaube, es war uns aber beiden klar, dass es nichts Ernstes ist, sondern eine hauptsächlich körperliche Beziehung. Da ich ihn aber trotzdem mochte, habe ich ihm in meinem Testament ein Viertel meines Vermögens zugesprochen, der Rest sollte an meine Schwester gehen. Nachdem wir unsere Beziehung aber jetzt beendet haben und kaum Kontakt haben, will ich lieber, dass alles meiner Schwester zukommt. Ich habe gehört, dass Ex-Partner sowieso nicht erben, wenn man das nicht ausdrücklich will. Kann ich mir dann also den Weg zum Notar sparen?

Elena B., Vorarlberg

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