Liebe Frau O., zunächst wünsche ich Ihrer Familie viel Kraft für diese belastende Zeit. Die Wahl, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann, wird oft zu lange hinausgeschoben. Dabei ist es wichtig, sich damit zu beschäftigen, bevor man dazu rechtlich und tatsächlich nicht mehr im Stande ist.
Die beste Möglichkeit stellt in diesem Fall die Vorsorgevollmacht dar. Hier kann bestimmt werden, wer im Falle der fehlenden Entscheidungsfähigkeit Angelegenheiten für einen besorgen darf. Es gibt nämlich keine automatische Vertretungsbefugnis für Ehepartner oder Kinder. Bei fehlender Entscheidungsfähigkeit bestimmt in der Regel stattdessen das Gericht einen Vertreter.
Über eine Vorsorgevollmacht können unterschiedliche Personen für bestimmte Bereiche oder auch nur für ganz bestimmte Geschäfte bevollmächtigt werden. Ihre Mutter könnte also z. B. ihren Partner allgemein für Vermögensverwaltung bevollmächtigen und Sie für die Verwaltung einer bestimmten Liegenschaft.
Bereiche, die häufig in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden sind insbesondere die Vertretung vor Behörden und Gerichten, Wohnungsangelegenheiten, somit auch die Entscheidung über Umzüge und Aufnahme in einem Pflegeheim, Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten. Auch wenn lediglich eine Person für alle Angelegenheiten eingesetzt werden soll, ist es erforderlich, die umfassten Bereiche genau zu benennen, da eine allgemein gehaltene Floskel, die jemanden für „alle Angelegenheiten“ einsetzt, nicht ausreicht. Je genauer die Vorsorgevollmacht ist, desto besser können die Wünsche später berücksichtigt werden.
Eine Vorsorgevollmacht endet mit dem Tod der vertretenen Person und ist insofern von einem Testament zu unterscheiden. Sie wirkt somit ausschließlich zu Lebzeiten der aufsetzenden Person. Eine weitere Unterscheidung muss zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung getroffen werden. Während eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson einsetzt, die für Sie Entscheidungen treffen darf, können in einer Patientenverfügung bestimmte medizinische Maßnahmen selbst abgelehnt werden. Die Vorsorgevollmacht ist somit eine wichtige Ergänzung zu Patientenverfügung und Testament.
Eine Vorsorgevollmacht muss entweder bei einem Notar, Rechtsanwalt oder, in einfachen Fällen, einem Erwachsenenschutzverein schriftlich und höchstpersönlich errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert werden. Die Kosten bestimmen sich hierbei nach den Tarifen des jeweiligen Notars oder Rechtsanwalts. Bei Erwachsenenschutzvereinen kostet die Errichtung 75 Euro, wobei bei einem Hausbesuch 25 Euro dazukommen. Die Registrierung selbst kostet 10 Euro.
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
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