Maskenverordnung - die Kurzfassung

Bevor wir wieder bei der leicht verständlichen Formel „Alle bleiben daheim“ landen, hier in einfacher Form, was derzeit gilt.
Birgit Braunrath

Birgit Braunrath

Erstaunlich, dass man im Land der Schriftgelehrten und Schnellsiede-Pandemiebeauftragten derzeit ständig hört: „Also bei den Bestimmungen kenn’ ich mich nicht aus!“ Die geltende Verordnung wurde zwar tatsächlich nicht in jedem Haushalt vom Gesundheitsminister persönlich verlesen. Aber sie wurde in allen relevanten Hör- und Sehnachrichten sowie Druck- und Onlinemedien so publik gemacht, dass man sie im Express-Studium, also binnen zwei Minuten, verstehen und sich merken konnte (wenn man das wollte).

Scheinbar fehlt die Motivation. Oder die Köpfe rauchen vor lauter Fake- und Schrägnews und sind, ähnlich wie Intensivstationen, am Rande ihrer Aufnahmekapazität und müssen daher sortieren, was wirklich wichtig ist und was nicht.

Bevor wir aber wieder bei der leicht verständlichen Kurzformel landen „Alle sperren zu, alle bleiben daheim“, hier eine aktuelle Kurzversion für alle, die sich nicht auskennen: Es ist nicht verboten, im öffentlichen Raum immer und überall FFP2-Maske zu tragen und – sich impfen zu lassen.

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