Kann der Stiefvater zusätzlich zu mir die Obsorge übernehmen?

Kann der Stiefvater zusätzlich zu mir die Obsorge übernehmen?
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.

Ich habe mit meinem Mann einen gemeinsamen Sohn. Aus einer kurzen Beziehung vor meiner Ehe habe ich eine heute 13-jährige Tochter. Der Vater meiner Tochter hat sich noch in der Schwangerschaft von mir getrennt und wollte mit ihr bis heute leider nie Kontakt. Meine Tochter kennt ihren leiblichen Vater daher gar nicht und sieht meinen Mann als „Papa“. Derzeit bin ich für meine Tochter alleine obsorgeberechtigt. Seit meine Tochter versteht, dass mein Mann nicht ihr „wirklicher Papa“ ist, wünscht sie sich sehr, dass ihr Bruder und sie ganz gleich behandelt werden und mein Mann auch für sie die Obsorge übernimmt. Geht das überhaupt? Wer würde sich um meine Tochter kümmern, wenn mir etwas passiert?

Franziska F., Innsbruck

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