Schadensfall am Zahn: Wohin man sich als Patient wenden kann

Schadensfall am Zahn: Wohin man sich als Patient wenden kann
Schlichtungsstellen der jeweiligen Länder-Zahnärztekammer als erste Anlaufstellen.

Prof. DDr. Wolfgang ist Facharzt für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie im Sanatorium Hera und in seiner Praxis in Wien-Innere Stadt.

Ich habe bei meinem Zahnarzt mehrere Kronen und Brücken bekommen und bin mit dem Aussehen der Zähne, als auch mit der Farbe überhaupt nicht zufrieden. Soll ich vor Gericht gehen?

Prinzipiell sollte der Gang zum Gericht als letzter Ausweg gesehen werden. Es gibt in jeder Landeszahnärztekammer eine Schlichtungsstelle, die versucht, bei Schadensfällen eine außergerichtlichen Einigung zu erreichen. Dazu gibt es unabhängige Schlichtungskommissionen. In der Regel wird ein Gutachter von der Zahnärztekammer bestellt, der dann objektiv beurteilt, ob es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist. Auch ein Gang zur Patientenanwaltschaft (alle Adressen auf help.gv.at) ist zu überlegen. Ziel ist, die Streitigkeit durch den Abschluss eines Vergleichs zu beenden. Ein Prozess hingegen kann Jahre dauern und für alle Beteiligten hohe Kosten und Stress verursachen.

Schadensfall am Zahn: Wohin man sich als Patient wenden kann

Zahnarzt Wolfgang Schlossarek.

Wo gibt es nähere Informationen über die Schlichtungsstellen?

Auf den Internet-Seiten der Zahnärztekammern (www.zahnaerztekammer.at und dann „Landeszahnärztekammern“ anklicken) unter der Rubrik „Schlichtungsstelle“. Die Schlichtungsstelle der Wiener Kammer etwa ist von Mo. bis Fr. jeweils von 8 bis 10 Uhr auch telefonisch ( 01 /513 23 39) erreichbar. Die Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle ist kostenlos. Kosten für eine Rechtsvertretung, die eine Partei hinzuzieht, sind aber selbst zu tragen.

Ich habe bei einer Zahnextraktion eine Spritze in den Kiefer bekommen, seither spüre ich eine Zungenhälfe nicht mehr. Der Eingriff ist jedoch schon zweieinhalb Jahre her.

Offensichtlich ist bei Ihnen eine sehr seltene Komplikation eingetreten: Im Rahmen der Gabe des Betäubungsmittels wurde der in der Tiefe verlaufende Zungennerv angespießt und durch das verabreichte Injektionsmittel dauerhaft geschädigt. Eine Verbesserung der Situation ist nach einer Zeitspanne von mehr als zwei Jahren mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu erwarten. Auch rekonstruktive Maßnahmen zur Wiederherstellung der Nervenfunktion sind nach dieser Zeit höchstwahrscheinlich nicht mehr erfolgreich.

Nach einer Zahnextraktion bemerkte ich, dass mir beim Zähneputzen immer wieder Flüssigkeit in die Nase kommt.

Offenbar ist beim Ziehen des Zahns die dünne Knochenlamelle zwischen Zahnfach (eine Vertiefung in den Kieferknochen, in der ein Zahn mit seiner Wurzel steckt) und Kieferhöhle ausgebrochen. Dadurch ist eine Verbindung zwischen Mundhöhle und Kieferhöhle entstanden, die voraussichtlich von selbst nicht zuheilen wird. In der Regel ist es ein kleiner und harmloser Eingriff, um diese Verbindung operativ zu verschließen. Dies sollte aber eher bald erfolgen, da sonst die Gefahr einer Kieferhöhleneiterung besteht.

Prof. DDr. Schlossarek am Tel. (01/526 57 60): Mi., 12. 12., 12 bis 13 Uhr. eMail: gesundheitscoach@kurier.at

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