Patientenverfügung: Zugang soll leichter werden

Patientenverfügung: Zugang soll leichter werden
Patientenanwaltschaften und Hospiz Österreich haben neue Unterlagen erstellt. Gesetzesnovelle brachte Vereinfachungen.

Alleine bei den Patientenanwaltschaften bzw. Patientenvertretungen wurden zwischen 2006 und 2018 mehr als 12.000 verbindliche Patientenverfügungen erstellt. Das zeigt eine neue Statistik der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte, die heute, Mittwoch, in Wien präsentiert wurde. Mit einer Patientenverfügung kann man vorab eine Willenserklärung festlegen, welche lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen abgelehnt werden. Diese Willenserklärung können kranke, aber auch gesunde Menschen abgeben.

Bereits ab 40 Jahren steigt das Interesse an diesem Thema deutich an, zeigt die neue Statistik. Die Arbeitsgemeinschaft der PatientenanwältInnen und der Dachverband Hospiz Österreich haben jetzt neue Unterlagen erstellt, die den Zugang zur Patientenverfügung erleichtern sollen - darunter auch ein österreichweit einheitliches, übersichtliches Formular für die Erstellung einer Patientenverfügung und ein ausführlicher Ratgeber. Gleichzeitig hat heuer auch eine Gesetzesnovelle einige Vereinfachungen gebracht.

"Höchstmögliche Selbstbestimmung"

"Es geht  darum vorausschauend zu planen für eine Zeit, wo man vielleicht selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist und sich nicht mehr ausdrücken kann", sagt Waltraud Klasnic, Vorsitzende des Dachverbands Hospiz Österreich. "Das ist wichtig für beide Seiten: Für den Betroffenen, aber auch für jene, die betreuen, ob als Arzt, als Pflegende, Angehörige oder Freunde.Denn uns ist wichtig, dass jeder Mensch in Würde, in höchstmöglicher Selbstbestimmung und in Lebensqualität bis zuletzt leben, aber auch sterben kann."

"Sehr sehr oft kommen Menschen zu uns, die eine diffuse Angst haben, weil sie krank sind,  weil sie wissen, sie haben einen schweren Weg vor sich", sagte die Wiener Pflege- und Patientenanwältin Sigrid Pilz: "Und dann sagen manche, ich will nicht an Schläucheln sein und am Leben erhalten werden. Dahinter steckt Angst vor Schmerz, vor mangelnder Selbstbestimmung und mangelnder Autonomie. Und wenn es dann darum geht, das zu definieren, wo sie nicht wollen, sind sie sehr interessiert, wenn man ihnen die Wege zeigt, die es dazu gibt."

"Kommunikationsbrücke"

"Die Patientenverfügung ist eine Kommunikationsbrücke für Situationen, in denen es keine Kommunikation mehr gibt", betonte Niederösterreichs Patientenanwalt Gerald Bachinger.

Voraussetzung für eine verbindliche Patientenverfügung sind eine umfassende ärztliche Aufklärung und die offizielle "Errichtung" vor einem Notar, Rechtsanwalt, einem rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenanwaltschaft oder eines Erwachsenenschutzvereins. Bachinger unterstrich, dass dieser rechtliche Teil kostenfrei von den Patientenanwaltschaften durchgeführt wird (in Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark aber nur für Personen, die sozial benachteiligt sind, das heißt, die auch von der Rezeptgebühr befreit sind).

Ärzte können für eine umfassende ärztliche Aufklärung bei der Erstellung einer Patientenverfügung ein Honorar von 130 Euro pro angefangener halber Stunde verlangen. "Ich kenne aber viele Hausärzte, die nichts verlangen, weil sie ihre Patienten ohnehin gut kennen", sagt Bachinger.

Gesetzliche Vereinfachungen

Im Rahmen einer Novelle zum Patientenverfügungsgesetz wurde die Gültigkeitsfrist von fünf auf acht Jahre verlängert. Eine Erneuerung einer verbindlichen Patientenverfügung braucht keine juristische Belehrung mehr, kann also nur durch einen Arzt erfolgen.

Vorgesehen ist auch eine zentrale Speicherung der Patientenverfügungen in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Umgesetzt ist das allerdings noch nicht. "Wir werden aber einfordern, dass das geschieht", sagte Pilz. Zwar gibt es derzeit zwei große Register (von der Rechtsanwaltskammer sowie der Notariatskammer und dem Roten Kreuz, für die Ärzte besteht aber keine Nachschaupflicht. Allerdings ist es in den meisten Spitälern Routine, bei der Spitalsaufnahme nachzufragen, ob eine Patientenverfügung existiert.

Die neuen Unterlagen können hier kostenlos abgerufen werden:

https://www.patientenanwalt.com/ihre-rechte/patientenverfuegung/

 

 

 

 

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