Namens-Streit: Red Bull klagt Burger-Lokal

Red Bull zog in Deutschland vor Gericht.
In Deutschland fand ein kurioser Namens-Streit statt: Das österreichische Unternehmen Red Bull zog gegen zwei Jungunternehmer vor Gericht, die ihr Lokal Guter Bulle genannt hatten.

"Fragt uns nicht, wie eine Verwechslung zwischen einem Energydrink und einem Burger-Restaurant zustande kommen sollte", rätselt die Geschäftsführung des Lokals auf Facebook und antwortet gleich selbst: Möglicherweise "mit 'nem Liter Red Bull intus und noch mehr Fantasie". In Frankfurt ist ein Namensstreit entbrannt: Zwei Jungunternehmer verkaufen in ihrem Lokal namens "Guter Bulle" Burger. Doch aus Österreich kommt Gegenwind, wie n-tv berichtet. Der heimische Konzern Red Bull zieht gegen die deutschen Gastronomen vor Gericht, weil sich der Energydrink-Hersteller am Namen stört.

Namens-Streit: Red Bull klagt Burger-Lokal
APA11901460-2 - 14032013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA 0682 CI - THEMENBILD - Illustration zum Thema "Red Bull-Dose": Eine Frau trinkt am Donnerstag, 14. März 2013, in Wien ein Red Bull aus der Dose. APA-FOTO: HERBERT P. OCZERET
Nach Meinung von Red Bull klinge "Guter Bulle" zu artverwandt mit dem roten Bullen: "Markenverletzung und unlauterer Wettbewerb" warf der Konzern den Frankfurter Burger-Grillern vor. Für den Fall der Weiterverwendung des bisherigen Namens hätten lautn-tv250.000 Euro Strafzahlung gedroht. Die Richter des Landgerichts Düsseldorf stimmten der rechtlichen Auffassung von Red Bull zu und gaben den Österreichern recht.

Dem Lokal sei untersagt worden, "im geschäftlichen Verkehr das Zeichen 'Guter Bulle' für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen der Klasse 32, 33 und 43 zu verwenden". Das betrifft entalkoholisierte Getränke, Tabak, Raucherartikel, Streichhölzer sowie Einrichtungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen gegen Bezahlung, wie n-tv berichtet.

Guter Bulle: Burger-Lokal wollte auch Getränke produzieren

Namens-Streit: Red Bull klagt Burger-Lokal
Reportage aus der Gemeinde Spielberg am 24.07.2013, einen Tag, nachdem Dietrich Mateschitz und Bernie Ecclestone das Comback der Formel 1 nach Österreich bekanntgegeben haben. 2014 soll der Grand Prix wieder am Red-Bull-Ring stattfinden.
Aber wie wurde das österreichische Unternehmen überhaupt auf die deutschen Gastronomen aufmerksam? Lauthessenschau.dehatten die Betreiber des Lokals beim Patentamt beantragt, die Bezeichnung "Guter Bulle" auch für die Getränkeherstellung schützen zu lassen. "Einer meiner Partner hatte die Idee, dass man irgendwann in der Zukunft auch mal Getränke zubereiten und verkaufen könnte." Allerdings wollte man Smoothies herstellen, so Gastronom Jalal Sharaf.

Für Red Bull ist die Aufregung unverständlich: Mitte Februar habe der "Anwalt der anderen Partei" die Forderung des Getränkeherstellers in "einer Abschlusserklärung vollumfänglich anerkannt und für endgültig verbindlich erklärt". Zudem sei der Fall "bereits seit längerem abgeschlossen und lediglich der gerichtlich festgesetzte Kostenersatz ausstehend", erklärt der Konzern.

Einen neuen Namen hat das Burger-Lokal übrigens bereits: Traumkuh.

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