Namens-Streit: Red Bull klagt Burger-Lokal
"Fragt uns nicht, wie eine Verwechslung zwischen einem Energydrink und einem Burger-Restaurant zustande kommen sollte", rätselt die Geschäftsführung des Lokals auf Facebook und antwortet gleich selbst: Möglicherweise "mit 'nem Liter Red Bull intus und noch mehr Fantasie". In Frankfurt ist ein Namensstreit entbrannt: Zwei Jungunternehmer verkaufen in ihrem Lokal namens "Guter Bulle" Burger. Doch aus Österreich kommt Gegenwind, wie n-tv berichtet. Der heimische Konzern Red Bull zieht gegen die deutschen Gastronomen vor Gericht, weil sich der Energydrink-Hersteller am Namen stört.
Dem Lokal sei untersagt worden, "im geschäftlichen Verkehr das Zeichen 'Guter Bulle' für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen der Klasse 32, 33 und 43 zu verwenden". Das betrifft entalkoholisierte Getränke, Tabak, Raucherartikel, Streichhölzer sowie Einrichtungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen gegen Bezahlung, wie n-tv berichtet.
Guter Bulle: Burger-Lokal wollte auch Getränke produzieren
Für Red Bull ist die Aufregung unverständlich: Mitte Februar habe der "Anwalt der anderen Partei" die Forderung des Getränkeherstellers in "einer Abschlusserklärung vollumfänglich anerkannt und für endgültig verbindlich erklärt". Zudem sei der Fall "bereits seit längerem abgeschlossen und lediglich der gerichtlich festgesetzte Kostenersatz ausstehend", erklärt der Konzern.
Einen neuen Namen hat das Burger-Lokal übrigens bereits: Traumkuh.
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