Gegen Unwetter versichert

Gegen Unwetter versichert
Wetterextreme nehmen zu, Stürme, Hochwasser und Hagel verursachen große Schäden. Was die Versicherung deckt.

Die Folgen von Unwettern verursachen jedes Jahr in Österreich Schäden in Millionenhöhe. Dachdecker sind in Zeiten wie diesen ausgebucht: immer dann, wenn ein Sturm wie diesmal „Sabine“ mit bis zu 150 km/h durchs Land fegt, werden Dächer abgedeckt, Schornsteine umgeworfen, Dachrinnen losgerissen, Fensterscheiben durch herumfliegende Gegenstände eingedrückt, Autos beschädigt und manchmal – wenn mit dem Sturm starker Regen kommt – auch Keller überflutet.

Eigenheim- und Haushaltsversicherung

Für Schäden kommt prinzipiell die Versicherung auf, konkret die Eigenheimversicherung (das Gebäude) und die Haushaltsversicherung (das Inventar), diese werden häufig im Paket angeboten. Fast alle Österreicher verfügen über eine Versicherung, die Unwetterschäden bis zu einer bestimmten, im Vertrag festgelegten Versicherungssumme, deckt. „Wichtig ist, nicht nur das Gebäude, sondern auch Nebengebäude und zum Beispiel eine Poolabdeckung zu versichern“, sagt Manfred Neubauer Experte für Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Niederösterreich.

Ab 60 kmh

Wer saniert, um- oder anbaut, sollte daran denken, die Versicherung entsprechend anzupassen. „Man muss sich fragen, bin ich hier ordentlich versichert“, sagt der Arbeiterkammer-Experte. Das ist wichtig, damit keine Unterversicherung eintritt und die Versicherung im Schadensfall auch entsprechend deckt. Stürmt es, gilt ein Schaden erst dann als Sturmschadenereignis, wenn Wind-Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h auftreten. Da dies oft nur ein paar Stunden am Tag der Fall ist, ist die genaue Uhrzeit, wann der Schaden eingetreten ist, wichtig für die Versicherungsmeldung.

Sorgfaltspflicht

Versicherungsnehmer trifft in all diesen Fällen eine „Sorgfalts- und Schadenminderungspflicht“, so Neubauer. Wird also schon seit Tagen in den Medien berichtet, dass ein Sturm übers Land fegt, so ist man verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, damit der Schaden nicht größer wird. Tut man das nicht, kann es sein, dass die Versicherung einen Teil der Schäden nicht deckt. Befindet sich das eigene Gebäude in einer Gefahrenzone, etwa an Flüssen, die immer wieder über das Ufer treten oder an einem Berghang, wo schon öfter Muren abgegangen sind, dann ist man trotz Versicherung unter Umständen nicht auf der sicheren Seite.

Gefahrenzonenplan

In sogenannten roten Zonen wird heute nicht mehr gebaut. Es gibt allerdings zahlreiche Bestandsgebäude, die sich in diesen Bereichen befinden. Wer wissen will, in welcher Zone sein Haus steht, kann dies im Gefahrenzonenplan unter www.hora.gv.at unter Eingabe der Adresse herausfinden. Prinzipiell gilt: Je größer das Risiko, desto höher die Prämie – beziehungsweise die Versicherungen können sich sogar weigern, dieses erhöhte Risiko mittels erweiterter Deckung adäquat abzusichern. In diesem Fall ist meist nur der Abschluss der Basisvariante möglich.

Baum fällt aufs Auto

Sturmschäden an Autos, etwa weil ein Baum auf das Auto fällt, werden nur von der Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt, nicht von der Haftpflichtversicherung. Dasselbe gilt für Schäden durch Überschwemmungen, Blitzschlag und Hagel. Übernommen werden in der Regel die Reparaturkosten und die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt. Je nach vertraglicher Regelung gibt es meist Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe, die dann von der Entschädigungssumme abgezogen werden. Wer nur haftpflichtversichert ist, muss den entstandenen Schaden selbst tragen.

Höhere Gewalt

Schäden durch umfallende Bäume gelten als „durch höhere Gewalt verursacht“, daher zahlt die Kaskoversicherung. Trägt man selbst Mitschuld – etwa weil der Baum, der auf das Dach gefallen ist, bereits morsch war, dann wird sich die Versicherung weigern, den Schaden zu begleichen. Ist der morsche Baum des Nachbarn oder ein Straßenbaum der Gemeinde während eines Sturms auf das Auto oder Hausdach gestürzt, dann wird die Versicherung den Schaden eventuell begleichen, aber Schadenersatz dem Baumbesitzer gegenüber geltend machen, oder sie weist den Versicherungsnehmer darauf hin, selbst Schadenersatz geltend zu machen.

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