"Instagram-Gesichter": England verbietet Botox für Minderjährige

"Instagram-Gesichter": England verbietet Botox für Minderjährige
Junge Menschen sollen vor unbeabsichtigten Gesundheitsfolgen geschützt werden.

Um so genannte "Instagram-Gesichter" zu verhindern, sind Botox-Behandlungen aus kosmetischen Gründen für unter 18-Jährige in England ab sofort verboten. Auch Hautlippenfüller sind nicht mehr erlaubt. Ziel sei, junge Menschen vor unbeabsichtigten Gesundheitsfolgen und Risiken zu schützen, teilte die Regierung am Freitag mit. Bemühungen zur Selbstregulierung der Schönheitsindustrie hätten nichts bewirkt.

Nachdem die Zahl junger Menschen stark gestiegen war, die sich mit Hilfe von Botox und Lippenfüllern ein glattes Instagram-taugliches Gesicht machen ließen, hatte die damalige Gesundheitsstaatssekretärin Nadine Dorries das Gesetz angekündigt. "Minderjährige brauchen keine kosmetische Behandlung außer aus medizinischen Gründen", schrieb Dorries Anfang September in der Daily Mail. "Ihre körperliche und geistige Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen."

Schätzungen der britischen Regierung zufolge wurden 2020 bis zu 41 000 Botox-Behandlungen bei unter 18-Jährigen in England durchgeführt. Zudem wurden 2017 - der aktuellste verfügbare Stand - bis zu 29 300 Minderjährige mit Hautlippenfüllern behandelt. Die Landesteile Wales und Schottland haben angekündigt, dem englischen Gesetz zu folgen.

Aktivisten kritisierten allerdings, die Regelung gehe nicht weit genug. So seien auch Erwachsene gefährdet. Bisher gibt es im Vereinigten Königreich kein Gesetz, das Ärzten eine formale Qualifikation oder Ausbildung für kosmetische Behandlungen vorschreibt.

In Österreich sind ästhetische Behandlungen an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unzulässig. Zwischen 16 und 18 Jahren sind sie nur nach einer umfassenden Aufklärung und Einwilligung der betroffenen Person und der Erziehungsberechtigten erlaubt. Und es muss ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen Einwilligung und Durchführung des Eingriffs vorliegen.

                     
   
   

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