Wien: Das sind die neuen Gesetze für Hunde-Besitzer

Kommt die generelle Maulkorbpflicht für Listenhunde doch?
Die Stadt Wien hat Mitte Oktober die geplanten Änderungen für die Hunde-Haltung bekanntgegeben. Die Grünen waren teilweise gegen diese Regeln.

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Ende September wurde ein kleiner Bub
von einem Hund in den Kopf gebissen.
Der Bub starb später an den Verletzungen.
Die Stadt Wien hat deswegen beschlossen,
dass das Gesetz für Tierhaltung
noch im Jahr 2018 geändert wird.
Im geplanten Gesetz war unter anderem eine
Beißkorb-Pflicht für gefährliche Hunde vorgesehen.
Außerdem war eine Leinen-Pflicht
für gefährliche Hunde geplant.
Die Grünen waren aber
gegen eine strengere Beißkorb-Pflicht.
Madeleine Petrovic ist eine Politikerin der Grünen.
Sie ist auch die Präsidentin vom Wiener Tierschutz-Verein.
Petrovic meinte, dass das Tragen von einem Beißkorb
für den Hund nicht angenehm ist.
Sie sagte auch, dass Hunde
dadurch erst recht wild werden.

Deswegen wurde eine Beißkorb-Pflicht
für gefährliche Hunde vorerst nicht beschlossen.
Die Stadt Wien und die Grünen
haben zu dem Thema
auch Experten befragt.

Die Stadt Wien hat sich mit den Grünen
auf eine Beißkorb- und Leinen-Pflicht
für gefährliche Hunde geeinigt.
Von dieser Regelung ausgenommen
sind Therapiehunde, Hunde für blinde Menschen,
Rettungshunde und Hunde der Polizei.
Es gibt auch eine Ausnahme für sehr gut erzogene
und folgsame Hunde, die älter als 3 Jahre sind.

Hunde-Besitzer können in Zukunft eine Ausbildung machen,
damit ihr Hund keinen Beißkorb tragen muss.
Am Ende dieser Ausbildung müssen sie
vor einer Experten-Gruppe eine Prüfung machen.

Ab 1. Juli 2019 müssen Hunde-Besitzer
einen Kurs besuchen,
wo sie alles über Hunde lernen.
So eine Regelung gibt es bereits in Oberösterreich.

Im neuen Gesetz steht auch, dass die Alkohol-Grenze
für Hunde-Besitzer, die mit ihrem Hund auf der Straße
spazieren gehen, bei 0,5 Promille liegt.
In Promille gibt man den Alkohol-Gehalt
im Blut von einem Menschen an.
Wer seinen gefährlichen Hund
an jemanden ohne Hunde-Führerschein weitergibt,
muss in Zukunft 200 Euro Geld-Strafe zahlen.
Ein Hunde-Führerschein ist ein Nachweis dafür,
dass der Besitzer richtig mit dem Hund umgehen kann.

Hunde-Experten oder auch der Wiener Tierschutz-Verein
finden das neue Tierschutz-Gesetz nicht gut.
Es gibt in dem neuen Gesetz nämlich einen Absatz,
der es erlaubt, Hunde zu töten, wenn sie selbst
einen Menschen verletzt oder getötet haben.

Es wurde auch beschlossen, dass es ab 2019 verboten ist,
Hunde- und Katzenwelpen in Zoo-Geschäften zu halten.
Der Verkauf bleibt aber weiterhin erlaubt.

Die Tierschutz-Organisation „Vier Pfoten“ warnt davor,
dass die Tier-Welpen dadurch in Zukunft
heimlich verkauft werden könnten.
Die einzige Lösung ist für sie
ein Haltungs- und Verkaufs-Verbot.

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