Verfassungs-Gerichtshof hebt Regelung für Mindestsicherung in Niederösterreich auf

Symbolbild.
Die Regierung in Niederösterreich hat Anfang 2017 Änderungen bei der Mindestsicherung vorgenommen. Einige dieser Änderungen hat der Verfassungs-Gerichtshof jetzt aufgehoben.

Der Verfassungs-Gerichtshof hat entschieden,
dass die aktuelle Regelung für die Mindestsicherung in Niederösterreich
nicht der österreichischen Verfassung entspricht.
Laut dem Verfassungs-Gerichtshof ist diese Regelung
nicht mehr gültig und muss geändert werden.

Der Verfassungs-Gerichtshof kontrolliert
die Einhaltung der österreichischen Verfassung.
Die Verfassung regelt die wichtigsten Angelegenheiten in einem Land,
es sind dort zum Beispiel die wichtigsten Menschenrechte aufgelistet.
Wenn neue Gesetze nicht der Verfassung entsprechen,
müssen sie geändert werden.

Anfang 2017 hat die Regierung in Niederösterreich die Regelung
für die Mindestsicherung verändert.
Durch diese Änderungen bekamen Menschen,
die in einer Wohnung oder imselben Haus leben,
höchstens 1500 Euro Mindestsicherung.
Dabei war es egal, wie viele Menschen in dem Haus leben.
Laut Verfassungs-Gerichtshof ist das unsachlich
und entspricht nicht der Verfassung.
Eine sehr große Familie braucht nämlich mehr Geld als 1500 Euro.
Außerdem bekamen durch die neue Regelung betroffene Menschen erst Geld,
wenn sie 5 von den letzten 6 Jahren in Österreich gelebt haben.
Auch das ist laut Verfassungs-Gerichtshof nicht erlaubt.

160 Menschen haben beim Verfassungs-Gerichtshof eine Beschwerde
gegen die Regelung für die Mindestsicherung eingereicht.
Diese Menschen haben im letzten Jahr durch die
neue Regelung weniger Mindestsicherung bekommen.

Klaus Schneeberger ist Klub-Obmann der ÖVP-Niederösterreich.
Er sagte, dass er die Entscheidung vom Verfassungs-Gerichtshof
zur Kenntnis nimmt.
Er will, dass sich der Landtag so schnell
wie möglich mit dem Thema auseinandersetzt.
Im Landtag werden die Gesetze
für ein Bundesland beschlossen.

Mit der Entscheidung vom Verfassungs-Gerichtshof sind auch
die Pläne der Bundesregierung zunichte gemacht.
Die Bundesregierung ist für alle Politik-Bereiche zuständig,
die das ganze Land betreffen.
Die Bundesregierung hat nämlich ähnliche Pläne für die Mindestsicherung,
deswegen muss es nun eine andere Lösung geben.
Entsprechende Lösungs-Vorschläge soll es
bis Ende 2018 geben.

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