Österreich: Regierung beschließt Plan für Gewaltschutz
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Am 13. Februar hat die österreichische Regierung
ihren Plan für Gewaltschutz vorgestellt.
Der Plan enthält 50 Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt.
Im folgenden Teil werden die Maßnahmen
gegen Gewalt zusammengefasst.
Höhere Strafen bei Vergewaltigung
Für Vergewaltigung gab es bisher eine Strafe von 1 bis
10 Jahren Gefängnis.
Vergewaltigung bedeutet, dass man eine andere Person
zum Sex zwingt.
In Zukunft soll die Mindest-Strafe 2 Jahre Gefängnis sein.
Eine weitere Änderung ist, dass Täter auf jeden Fall
für eine bestimmte Zeit ins Gefängnis müssen.
Unterricht in der Schule
In Zukunft werden Jugendliche in Schulen darüber aufgeklärt,
was freiwilliger Sex ist und was eine Vergewaltigung ist.
Gewalt-Opfer sollen künftig auch in anderen Bundesländern
Schutz suchen können
Im Moment bekommen Frauen, die Opfer von Gewalt wurden,
nur einen Platz in einem Frauenhaus im eigenen Bundesland.
Ein Frauenhaus ist eine Einrichtung, in der Frauen mit ihren Kindern
Schutz vor Gewalt in der Familie finden können.
Sie werden dort von Experten beraten und
können dort vorübergehend wohnen.
In Zukunft soll auch ein Wechsel in ein Frauenhaus
in einem anderen Bundesland möglich sein.
Neue Notruf-Nummer für Opfer von Gewalt
In Zukunft gibt es eine neue 3-stellige Notruf-Nummer für Frauen,
die Opfer von Gewalt wurden.
Unter dieser Nummer können sich Frauen beraten lassen.
Diese Nummer können Frauen rund um die Uhr anrufen.
Verpflichtende Beratung für Täter
In Zukunft soll es in ganz Österreich Gewaltschutz-Zentren geben.
Dort sollen Opfer, aber auch Täter anrufen können.
Bisher war es einem Täter selbst überlassen,
ob er sich psychologische Hilfe sucht oder nicht.
In Zukunft soll eine Beratung für den Täter
verpflichtend werden.
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