EU: Herkunft von bestimmten Lebensmitteln muss angegeben werden

EU: Herkunft von bestimmten Lebensmitteln muss angegeben werden
Ab 1. April muss in der EU angegeben werden, wo die wichtigsten Zutaten von verarbeiteten Lebensmitteln herkommen.

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In der EU gelten ab 1. April neue Regelungen
für Lebensmittel.
Bei verarbeiteten Lebensmitteln muss die Herkunft der
wichtigsten Zutaten angegeben werden.
Zu verarbeiteten Lebensmitteln gehören zum Beispiel
Fertig-Gerichte, Schokolade und Würste.
Die wichtigsten Zutaten in Lebensmitteln sind die,
die zum Großteil in dem Produkt enthalten sind.
Wenn hauptsächlich Fleisch im Produkt ist,
muss die Herkunft vom Fleisch angegeben werden.

Es reicht auch, wenn man nur die Region angibt,
aus der das Produkt kommt.
Bei Produkten aus Ländern außerhalb der EU
muss zumindest die Herkunft „Nicht EU“ angegeben werden.
Bei Produkten aus der EU reicht nur die Bezeichnung „EU“.
Man kann weiterhin die Bezeichnung
„Hergestellt in Österreich“ verwenden.
Man muss aber angeben,
wenn die Haupt-Zutaten aus einem anderen Land kommen.
Es gibt auch einige Ausnahmen.
Man kann weiterhin die Bezeichnung „Frankfurter Würstel“
verwenden, auch wenn sie nicht aus
der Stadt Frankfurt kommen.

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