Dürfen Gesundheitsdaten von der Regierung freigegeben werden?

Dürfen Gesundheitsdaten von der Regierung freigegeben werden?
Die österreichische Regierung will ab 2019 private Gesundheits-Daten an Forschungs-Zentren weitergeben. Das wird von Datenschützern und der Gesundheits-Ministerin kritisiert.

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Die Regierung plant ein neues Gesetz,
durch das Gesundheitsdaten von Personen
für die Forschung freigegeben werden dürfen.
In den Gesundheitsdaten werden
unter anderem die Erkrankungen
und die Behandlungen gespeichert.
Die ELGA-Daten würden für die Forschung,
im Inland und im Ausland freigegeben werden.
ELGA ist eine Abkürzung
und heißt elektronische Gesundheits-Akte.

In der ELGA-Gesundheitsdatenbank steht zum Beispiel,
was für Medikamente eine Person nimmt
und welche Operationen sie hatte.
Das neue Gesetz, soll am 20. April
im Parlament beschlossen werden.
Das Gesetz wird von Datenschützern, der Ärztekammer
und Gesundheits-Ministerin Hartinger-Klein stark kritisiert.
Kritisiert bedeutet, dass man sagt oder schreibt,
dass man eine Entscheidung nicht gut findet.

Mit dem neuen Gesetz dürfen Daten aus
staatlich verwalteten Datenbank weitergegeben werden.
Darunter fallen auch das zentrale Melderegister
und das Personenstandsregister, Datenbanken
der Sozialversicherungen, vom AMS,
Grundbuch und Firmenbücher.

Ist es wichtig oder gefährlich?
Die Meinungen der Menschen
über das Freigeben und das Weitergeben der Daten
sind sehr unterschiedlich.
Manche meinen, dass es wichtig ist,
um neue Behandlungen und Therapien zu entwickeln.
Andere Menschen sind der Meinung,
dass es dazu führen könnte,
dass die Daten missbraucht werden.
Wie es beim Facebook-Skandal der Fall ist.

Die Ärztekammer rät sogar, aus ELGA auszusteigen.
"Ich finde es ist eine Katastrophe.
Der Datenschutz von persönlichen Patientendaten
ist nicht gewährleistet",
sagte der Vizepräsident der Ärztekammer, Harald Mayer.
ELGA ist ein System,
das nur den behandelnden Ärzten
den Zugriff auf die Daten erlauben solle.

Die österreichische Gesundheits-Ministerin Hartinger-Klein,
will verhindern, dass bestimmte Daten weitergegeben werden.
Sie hat angekündigt, ELGA-Daten, Justizdaten und das Strafregister
doch von dem Gesetz ausnehmen zu lassen.
Das bedeutet, dass diese nicht freigegeben oder weitergegeben werden dürfen.

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