Risiko Berufsunfähigkeit: HDI LEBEN bietet verlässlichen finanziellen Schutz
Mit 1. Januar 2024 sind bei HDI LEBEN für alle neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen (ARBEITSWERTsicherung) die Regelungen zur Verweisung weggefallen. Damit festigt das Unternehmen seine Position als Branchenvorreiter und herausragender Anbieter von Einkommensschutzlösungen.
HDI LEBEN verzichtet beim BU-Schutz EGO Top als erste Versicherung in Österreich vollständig auf Verweisung. Was bedeutet das konkret?
Michael Miskarik: Der Verweisungsverzicht ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal und damit ein zentrales Kriterium bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Formen der Verweisung: die abstrakte Verweisung und die konkrete Verweisung.
Abstrakte Verweisung bedeutet, dass eine versicherte Person, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, aber aufgrund ihrer Fähigkeiten für eine andere Tätigkeit geeignet ist, auf diese Tätigkeit verwiesen werden kann. In der Praxis heißt das: Sofern in den Bedingungen kein Verweisungsverzicht vereinbart ist, gilt diese Person nicht als berufsunfähig.
Konkrete Verweisung bedeutet: Eine Person kann zwar ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, geht jedoch einer anderen Tätigkeit konkret nach. Wenn diese konkret ausgeübte Tätigkeit ihrer Ausbildung, ihrer Erfahrung und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt sie nicht als berufsunfähig. Es ist hier von Bedeutung, dass die Tätigkeit nicht nur ausgeübt werden könnte, sondern auch tatsächlich ausgeübt wird. Bei HDI LEBEN verzichten wir sowohl in der Erst- als auch in der Nachprüfung auf Verweisung.
Welche Vorteile hat die neue Regelung im Fall des Falles für die betroffenen Versicherungsnehmer:innen?
Mit dem vollständigen Verzicht auf Verweisungen in der Erst- sowie in der Nachprüfung erreichen wir ein neues Qualitätslevel im Berufsunfähigkeitsschutz. Zuallererst wird dadurch die Beurteilung des Leistungsfalles erheblich einfacher. Solange eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird eine BU-Rente gezahlt – unabhängig davon, ob ein anderer Beruf aufgenommen wurde. So entfallen bei Betroffenen belastende Fragestellungen wie „Muss ich einen anderen Beruf annehmen?“, „Wird mir die BU-Rente gestrichen oder gekürzt, wenn ich in einem anderen Beruf arbeite?“. Das gewährleistet in dieser schwierigen Situation wertvolle Sicherheit. Gleichzeitig gehen wir damit einen weiteren Schritt in Richtung Transparenz und Einfachheit.
Haben diese Verbesserungen Auswirkungen auf die Kostenstruktur?
Nein, auch hier agiert HDI LEBEN maximal kundenorientiert. Obwohl wir unser Bedingungswerk durch die Neuregelung in wichtigen Punkten verbessert haben, gibt es keine Anpassungen an den Prämien oder bei den Gesundheitsfragen.
Generell gilt bei einem BU-Schutz: Je jünger und gesünder, desto günstiger. Ab welchem Alter kann man einen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen?
Ein BU-Schutz ist generell für alle Menschen wichtig. Bei unserem BU-Schutz EGO Top liegt das Eintrittsalter bei zehn Jahren. Das hat den Vorteil, dass man den guten Gesundheitszustand in jungen Jahren quasi für die gesamte Versicherungslaufzeit einfrieren kann. Außerdem haben junge Menschen, egal welchen Beruf sie später einmal ausüben, immer den bestmöglichen Versicherungsschutz. Generell sollte ein BU-Schutz – egal, wann immer man damit beginnt – ein fixer Basisbaustein in jedem Vorsorgeportfolio sein. Denn das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird noch immer vielfach unterschätzt. Wer sich für das Thema interessiert oder Fragen dazu hat, sollte sich an den oder die Vorsorgeberater:in des Vertrauens wenden und sich umfassend beraten lassen.
HDI LEBEN möchte mit einem nachhaltigen Unternehmensführungsprogramm einen Beitrag zur Steigerung des LEBENSWERTS der Menschen leisten. Welche LEBENSWERTEN Serviceleistungen begleiten den BU-Schutz EGO Top?
HDI LEBEN hat vor allem beim Kundenservice neue Maßstäbe geschaffen. Als erster Anbieter führte HDI LEBEN das kundenfreundliche Teleclaiming und den „Vor-Ort-Service“ ein. Nach dem Motto „Reden statt Schreiben“ helfen erstklassig geschulte Expert:innen betroffenen Kund:innen telefonisch dabei, BU-Leistungsanträge auszufüllen. In besonders schweren Fällen kommen unsere Mitarbeiter:innen auch direkt zu Kund:innen nach Hause und unterstützen sie dabei, die erforderlichen Angaben zu machen.
Tipp: Orientierung finden Interessierte online unter: www.hdi-leben.at/beratersuche