Mehr Zinsen für Festgeld

Mehr Zinsen für Festgeld
Für Laufzeiten von 6 bis 36 Monaten gibt es bei der Santander Consumer Bank um bis zu 0,2 Prozentpunkte mehr für das Ersparte. Damit können sich Sparer über einen Zinssatz von 0,6 Prozent pro Jahr freuen.

Seit 27. April erhalten Sparer bei der Santander Consumer Bank mehr für ihr Geld. Der Finanzdienstleister hebt die Zinsen für das Termingeldkonto „BestFix“ an. Für Einlagen mit einer 36-Monate-Bindung gibt es ab sofort 0,2 Prozentpunkte mehr – nämlich 0,6 statt 0,4 Prozent per annum.

Olaf Peter Poenisch, CEO der Santander Consumer Bank: „Auch wenn die aktuelle Marktlage bei den Sparzinsen nicht in Ansätzen die hohe Inflation widerspiegelt, freut es uns, dass wir unseren Kundinnen und Kunden auch im Festgeldbereich bessere Konditionen anbieten können. Bei den längeren Laufzeiten von zwei bis drei Jahren bieten wir ihnen eines der besten Online-Angebote am Markt. Online-Sparen ist nach wie vor eine in der Regel sichere und sinnvolle Möglichkeit, sich einen Notgroschen anzusparen.“

Auch die Zinsen mit anderen Bindungszeiträumen werden um 0,05 bis 0,15 Prozentpunkte erhöht: Für eine Bindung von 24 Monaten gibt es ab sofort 0,550 Prozent per annum, für 18 Monate 0,5 Prozent p. a., für zwölf Monate 0,45 Prozent p. a. und für sechs Monate 0,2 Prozent p. a. Die Konditionen für drei Monate bleibt mit 0,125 Prozent p. a. unverändert. Die höheren Konditionen gelten für alle Kunden, die ein neues BestFix-Konto eröffnen.

Die Mindesteinlage für Festgeld beträgt 2.500 Euro. Die Zinsgutschrift erfolgt am Ende der Laufzeit. Für die Eröffnung eines Festgeldkontos ist ein Tagesgeldkonto notwendig. Beide Konten sind völlig kostenfrei. Eröffnet werden können die Konten ausschließlich online unter www.bestsparen.at. Auch wenn es sich bei der Santander Consumer Bank mit Sitz in Wien um eine Tochter der spanischen Banco Santander handelt, unterliegt sie der österreichischen Einlagensicherung.

Das Institut verfügt über eine österreichische Banklizenz. Das bringt den Vorteil, dass die Kapitalertragssteuer (KESt), die auf das Ersparte anfällt, automatisch an das Finanzamt abgeführt wird. Auch sonst unterliegt der Finanzdienstleister der heimischen Aufsicht und Gesetzgebung.

Stephan Scoppetta

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