Zwei Freisprüche in Betrugsprozess um geplatzte Geschäfte im Irak

Landesgericht für Strafsachen Wien
Für Gericht gab es „keinen Beweis, auf den ein Schuldspruch zu stützen gewesen wäre“.

Eine vermögende Geschäftsfrau und ihr Ex-Mann - ein früherer hoher Beamter im Innenministerium - sind am Dienstag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betrugs freigesprochen worden. „Es gibt keinen Beweis, auf den ein Schuldspruch zu stützen gewesen wäre“, stellte die vorsitzende Richterin fest. Die nicht geständige Verantwortung der beiden Angeklagten sei „in weiten Teilen plausibel und nachvollziehbar, jedenfalls nicht zu widerlegen“ gewesen.

Bezogen auf die Vorwürfe gebe es „keine Beweiskette, dass man feststellen könnte, was überhaupt passiert ist“, sagte die Richterin. Es sei unklar geblieben, weshalb die von der Anklage umfassten Projekte gescheitert waren. Bezogen auf den mitangeklagten Ex-Beamten, dem ein psychischer Tatbeitrag zu den Handlungen der Erstangeklagten angekreidet worden war, stellte die Vorsitzende fest: „Es war nicht nachweisbar, dass es eine Beitragshandlung zu Geschäften gegeben hat. Schon gar nicht, dass er Anlass gewesen wäre für ein vermögensschädigende Verantwortung.“

Freispruch nicht rechtskräftig

Die Freigesprochenen und ihre Verteidiger Farid Rifaat und Michael Dohr nahmen die Entscheidung mit großer Zufriedenheit zur Kenntnis. „Die Eckpfeiler der Anklage sind im Beweisverfahren zusammengebrochen“, hatte Rifaat in seinem Schlussplädoyer erklärt. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab, die Freisprüche sind daher nicht rechtskräftig.

In dem Verfahren war es um vorgeblich lukrative Geschäfte im Irak und einen angeblichen Schaden von 1,06 Mio. Euro gegangen, wobei der Tatzeitraum der Anklage zufolge zwischen Herbst 2015 und Februar 2017 lag. Der 52-Jährigen wurde vorgeworfen, Unternehmen getäuscht und sich auf deren Kosten bereichert zu haben, indem sie ihnen lukrative Investments und Unternehmensgründungen im Irak in Aussicht stellte und im Zusammenhang damit Leistungen abgerechnet haben soll. Der Staatsanwalt verwies in diesem Zusammenhang auf angeblich gefälschte Schreiben und E-Mails eines „Ministry of State for Security Affairs“ in Bagdad, das es in Wahrheit gar nicht gebe.

Geplatzte Geschäfte

Er musste jedoch zur Kenntnis nehmen, dass es diese Behörde vermutlich doch gibt. In einer dem Gericht übermittelten Auskunft des Außenministeriums heißt es, diese Stelle „scheint zu existieren“, es handle sich um „ein iran-nahes Ministerium, welches dem Geheimdienst nahe steht“. Bei den vorgeblich Geschädigten handelte es sich unter anderem um eine kleine, auf LED-Beleuchtung spezialisierte Firma, die 161.000 Euro in eine Ausschreibung für die Beleuchtung und Videoüberwachung eines Autobahnprojekts in Bagdad investiert hatte. Das Projekt war 35 Mio. Euro schwer, das Unternehmen mit weniger als einem Dutzend Mitarbeiter wollte das mit Sub-Unternehmen abwickeln. Das Geschäft platzte. Dasselbe widerfuhr einem Fahrzeughersteller, der gepanzerte Fahrzeuge mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 62 Mio. US-Dollar in den Irak liefern wollte. Die Dienste der 52-Jährigen, die beste Kontakte in den krisengebeutelten Irak unterhält, kosteten 167.000 Euro.

Dem einstigen ranghohen Beamten wurde vorgeworfen, den Geschädigten seine damalige Frau als höchst kompetente Geschäftsfrau angepriesen und sich selbst als Berater der Republik Österreich vorgestellt zu haben. Dafür fand sich in der Hauptverhandlung jedoch keine Bestätigung. Der Mann hatte beteuert, nie in die operativen Geschäfte seiner Frau eingebunden gewesen zu sein.

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