Zonen für Mozart: Wien beschloss neue Regeln für Ticketverkäufer

Zonen für Mozart: Wien beschloss neue Regeln für Ticketverkäufer
Damit kommt die rechtliche Möglichkeit, Erlaubnis- bzw. Verbotszonen einzurichten. Die Bereiche werden erst festgelegt.

Im Wiener Landtag ist am Freitag eine Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes beschlossen worden. Sie bringt neue Regeln für jene als Mozart verkleideten Verkäufer, die vor allem an touristischen Hotspots anzutreffen sind. Konkret wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Erlaubnis- bzw. Verbotszonen einzurichten.

Sie sind in historische Kostüme gewandet, tragen meist Perücken und bieten Tickets für diverse Klassik-Konzerte an. Damit sorgen sie an stark frequentierten Plätzen, also etwa vor der Staatsoper oder dem Stephansdom, nicht nur für Begeisterung. Wie Dompfarrer Toni Faber bei einem Medientermin im Sommer erläuterte, sind allein vor dem Steffl oft mehr als 40 Kartenverkäufer im Einsatz. Dies sei für Dombesucher oft regelrecht eine Hürde am Weg in die Kirche.

Nun wurde die Kategorie Ticketverkäufer in das Gebrauchsabgabengesetz aufgenommen. Was vor allem bedeutet: Die Aktivität muss künftig beantragt werden, die Mozarts brauchen also eine Genehmigung. Möglich ist damit aber auch die Festlegung von Bereichen, in der die Händler ihrem Geschäft nachgehen dürfen und die Schaffung von Flächen, wo dies nicht gestattet ist.

Die Zonen selbst werden erst konkret ausgearbeitet. Laut dem Büro des zuständigen Wirtschaftsstadtrats Peter Hanke (SPÖ) laufen diesbezüglich derzeit Gespräche zwischen den Bezirken, der Wirtschaftskammer bzw. der zuständigen Magistratsabteilung 46 (Verkehrsorganisation).

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