Zigarettenraub in Wiener Trafik: Drei Jahre teilbedingte Haft

Ausgangspunkt war ein verweigerter Klogang in einem Restaurant.
Die Tür zum Verhandlungssaal 203 ist mit einem Türschließer versehen.

Ein 36-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Wien rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Angeklagt war er wegen schweren Raubes, versuchter schwerer Körperverletzung, versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und einem Vergehen gegen das Waffengesetz. Der Schöffensenat sah ihn in allen Anklagepunkten schuldig. Der Mann nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

Ein Jahr muss der Mann unbedingt ins Gefängnis, hinzu kommt eine zweijährige Bewährungsstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren.

Rache für verweigerten Klogang

Ausgangspunkt der Reihe an Tathandlungen war laut der Staatsanwältin ein verweigerter Klogang in einem Restaurant in der Wiener Josefstadt im Sommer vergangenen Jahres. Am 20. Jänner dieses Jahres habe der Mann dann beschlossen, sich "bei dem Koch zu rächen", der ihm den Zutritt zur Toilette verweigert hatte. 

"Er hat sich vorher mit Hammer, Nagelfeile und Schraubenzieher ausgerüstet", erläuterte die Staatsanwältin. Mit dem Hammer habe er zum Erschrecken der Gäste die Glastür des Restaurants eingeschlagen, das Lokal aber nur kurz betreten und dann wieder verlassen.

Angeklagter bedrohte Polizisten: "Ich bringe euch um"

Bei der darauffolgenden Amtshandlung durch drei Polizisten habe der Mann Widerstand geleistet und den Beamten gedroht. "Er bringt uns um, er bringt unsere Familien um", erinnerte sich ein als Zeuge geladener Polizist heute an die Aussagen des 36-Jährigen. Grundsätzlich habe der Mann aggressiv gewirkt. 

Einem Tritt in Richtung Unterschenkel konnte einer der Polizisten ausweichen, er blieb unverletzt. "Ein ganz normales Verhalten hat er nicht an den Tag gelegt", fügte ein Kollege hinzu. Der Mann habe mutmaßlich unter Drogeneinfluss gestanden, meinte er. Nach einem kurzen Aufenthalt in einer Polizeiwache wurde er wieder freigelassen.

Mehrere Substanzen intus

Der Angeklagte, der von einer Nonne in den Saal begleitet wurde, bestritt diese Vorwürfe nicht. Auch wenn er sich nicht mehr an das Geschehene erinnern könne: "Ich hatte so viele Drogen genommen, ich hatte kein Gefühl mehr für Zeit und Raum", sagte er. Er glaube aber den Zeugen aus dem Lokal und den Polizisten in ihren Aussagen.

Intus hatte er laut eigener Aussage Alkohol, Kokain, Ketamin, Xanax und weitere Substanzen. Warum er so viele Drogen nahm, wollte die Vorsitzende Richterin von ihm wissen, die das Verfahren in einem teils sehr scharfen Ton führte. "Ich wollte meinen Schmerz betäuben", erklärte er. Sein bester Freund sei kurz zuvor bei den Protesten im Iran, die vom Regime brutal niedergeschlagen wurden, ums Leben gekommen. Die Stimme des Mannes brach bei diesen Schilderungen. Hinzu kam, dass er seine Arbeit verloren habe und in schlechte Freundeskreise geraten sei, erklärte seine Verteidigerin Claudia Fessler.

Raubte Trafik mit Schere aus

Am 21. Jänner 2026 folgte dann die Tathandlung, die den bisher unbescholtenen Mann nun hinter Gitter brachte: der schwere Raub. Laut Anklage habe er in einer Trafik Zigaretten stehlen wollen, dazu habe er sich maskiert und mit einer Schere bewaffnet. Mit dieser und den an die Trafikantin gerichteten Worten "Ich stech euch ab" habe er das dann auch umgesetzt und Zigaretten im Wert von 23,40 Euro geraubt.

Verteidigerin Fessler sah in dieser Tathandlung das weniger schwerwiegende Delikt eines räuberischen Diebstahls. Maskiert sei ihr Mandant gewesen, um Narben im Gesicht, die ihm peinlich waren, zu verdecken. Die Schere habe er dabeigehabt, weil er keinen Grinder zum Zerkleinern von Cannabis hatte.

Der Schöffensenat folgte dieser Darstellung nicht, entschied sich aber dennoch für den niedrigsten unbedingten Strafrahmen. Mildernd wurde neben der bisherigen Unbescholtenheit allerdings gewertet, dass der Mann laut einem psychiatrischen Gutachten zwar zurechnungsfähig war, aber durch die Drogen psychisch "erheblich" beeinträchtigt gewesen sei. Fessler selbst sprach von einer "Verhaltensstörung". In den Tagen nach dem Raub befand der Mann sich in einer Psychiatrie.

Aus Versehen in Militärgewand vor Nehammer-Haus

Als im Februar 2026 dann die Wega vor der Tür des Mannes stand, um ihn festzunehmen, fanden die Einsatzkräfte trotz aufrechten Waffenverbots einen Pfefferspray und ein Klappmesser beim Angeklagten. Das Waffenverbot habe er sich laut eigener Aussage im Jahr 2020 eingehandelt, weil er unwissentlich in Militärgewand vor einem Gebäude stand, das sich als das Haus des damaligen Innenministers und späteren Bundeskanzlers Karl Nehammer herausstellte. Die seit dem Februar abgesessene U-Haft wird an die Strafe angerechnet.

Der nun Verurteilte bat im Verfahrensverlauf mehrmals um Entschuldigung: "Ich verspreche Ihnen, Sie sehen mich nie wieder", wandte er sich vor der Urteilsverkündung an die Richterin.

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