Ziesel: EU-Kommission stellte Verfahren gegen Stadt Wien ein
Keinen Regelverstoß erkennt die EU-Kommission im Umgang der Stadt Wien mit der Zieselpopulation beim Stammersdorfer Heeresspital. Ein Verfahren, das vom Wiener Tierschutzverein (WTV) und von der Bürgerinitiative IGL Marchfeldkanal angestrengt worden war, wurde deshalb nun eingestellt.
Die Tierschützer hatten die Population durch ein großes Bauprojekt als gefährdet angesehen und deshalb Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht. Nun habe diese aber mitgeteilt, dass der der Beschwerde zugrunde liegende Bescheid ausgelaufen sei, berichtet der WTV. Dort wertet man die aktuelle Entwicklung dennoch als Erfolg - weil die Stadt "Fehler eingestehen" müsse.
Ziesel ließen sich nicht umlenken
"2013 wurde den Projektwerbern von der Wiener Umweltbehörde MA 22 per Bescheid erlaubt, Ziesel von der Projektfläche ,freiwillig' auf zum Teil völlig ungeeignete Ersatzflächen abwandern zu lassen. Tiere, die nicht von sich aus ein anderes Zuhause suchen, sollten durch die Zerstörung ihres Lebensraumes ,umgelenkt' - man könnte auch sagen in alle Winde zerstreut - werden dürfen", schreibt der WTV in einer Aussendung. "Unter dem wachsamen Auge der EU-Kommission traute sich die Stadt Wien offenbar dann doch nicht, die selbst im Bescheid genehmigten Maßnahmen gegen die Ziesel umzusetzen, andernfalls hätte das Pilotverfahren in eine Mahnung oder gar eine Klage gegen Österreich vor dem EuGH münden können.
Nun teilte die Stadt Wien der EU-Kommission offiziell mit, dass besagter Bescheid ausgelaufen sei und nicht mehr angewendet werden könne, womit die EU-Kommission das Pilotverfahren beendete. “Klar ausgedrückt heißt das: Die Stadt Wien gibt quasi selbst zu, dass der Bescheid so schlecht gewesen sein dürfte, dass er gar nicht umsetzbar war bzw. nicht umgesetzt werden konnte ohne EU-Recht zu verletzen”, meint WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.
"EU sah keine Vertragswidrigkeit"
Komplett konträr wird die Causa seitens der Stadt dargestellt. Wie der WTV die Entscheidung der EU-Kommission das Pilotverfahren einzustellen als Erfolg ansehen könne, sei für sie nicht nachvollziehbar, erklärt Karin Büchl-Krammerstätter, die Chefin der Wiener Umweltschutzabteilung (MA22). Sie sagt: „Die Beschwerde bezog sich auf den ursprünglichen Bescheid, in dem die freiwillige Absiedlung der Ziesel durch die Attraktivierung von Ausgleichsflächen genehmigt worden war. Da das nicht funktionierte, haben die Bauträger den Bescheid aber nie konsumiert und stattdessen einen neuen Projektantrag gestellt. Die EU sah schlicht keine Vertragswidrigkeit.“
Dem neuen Antrag entsprechend darf die betreffende Fläche vorerst nur zu einem Drittel bebaut werden. Auf dem Rest gedeihen die Ziesel offenbar blendend: Laut Tierschutzverein ist deren Zahl in den vergangenen Jahren von 160 auf 300 angestiegen.
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