Wo sind die Spaßdemos?

Die Bademantel-Demo für Udo Jürgens
Der Innenminister will, dass "Spaßdemos" künftig nicht mehr unter das Versammlungsrecht fallen. Aber was "Spaßdemos" sein sollen, weiß niemand so genau.

Ende September 2014 marschierten rund 200, in Bademäntel gekleidete, Menschen durch die Wiener Innenstadt. Die Demonstranten forderten, dass wieder mehr Udo-Jürgens-Lieder im Radio gespielt werden. Der Marsch war als Kundgebung angemeldet. In Wahrheit handelte es sich um die Werbeaktion eines Wachsfigurenkabinetts, die heute vielfach als Inbegriff einer "Spaßdemo" gesehen wird.

Bald nach dem Udo-Jürgens-Marsch gelobte die Regierung, ein mögliches Verbot von Spaßdemos zu prüfen. Innenminister Wolfgang Sobotka griff die Idee vor einer Woche wieder auf, als Teil seiner angedachten Reform des Versammlungsrechts, das unter anderem haftende Demonstrationsleiter vorsah. Die Anpassungen seien notwendig, weil sich die Demonstrationshäufigkeit im vergangenen Jahr auf über 16.000 Demonstrationen verdoppelt habe, sagte Sobotka. Vom politischen Mitbewerb kam harsche Kritik.

Denn die Idee wirft Fragen auf, zuallererst: Was ist eigentlich eine "Spaßdemo"?

Frage des Spaßes

Aus dem Innenministerium verweist man dazu auf die Aussagen Sobotkas, auf "Expertenebene" weiterdiskutieren zu wollen. Bei der Wiener Polizei, die für die Anmeldung von Kundgebungen zuständig ist, will man nicht beurteilen, was Spaß ist und was nicht. "Das sind subjektive Einschätzungen. Das einzige, was die Polizei beurteilen darf, sind die Beweggründe. Wenn im Vorfeld zu Gewalt aufgerufen wird etwa", heißt es aus der Pressestelle. "Im Grunde genommen genehmigen wir auch nicht, das ist nicht unser Recht. Jeder kann demonstrieren."

Die Wiener Wirtschaftskammer, die sich seit Jahren für die Einschränkung der Versammlungsfreiheit einsetzt, spricht nicht von "Spaßdemos", sondern will die Verlegung von Kundgebungen in festgelegte Zonen. Die Kammer führt eine Liste von Demos und Veranstaltungen, die im vergangenen Jahr in der Wiener Innenstadt, also einschließlich Ringstraße, zu Verkehrsbehinderungen geführt haben. Als Auszug aus der Liste, als Beispiel für die "Vielfalt" der Demonstrationen, nennt die Pressestelle gegenüber kurier.at etwa die „RADpaRADe“ für die Anliegen der Radfahrer, die „Intersex Solidarity Days 2016“ für die Anliegen intersexueller Menschen und die Demo "Protest gegen Enteignungen im Zuge der Errichtung des Tankeng-Staudammes in China“.

Zahlreiche Unschärfen

Es handelt sich dabei offenkundig nicht um reine Spaß-Aktionen. Die Auswahl zeigt aber die Schwierigkeit, Kundgebungen den politischen Charakter absprechen zu wollen. Es gibt Demos, deren Zweck nicht ganz eindeutig ist, wie beispielsweise „RADKULT Tweed Ride 2016“, deren Teilnehmer mit historischen Rädern und passender Kostümierung durch die Stadt fahren. Es ist aber anzunehmen, dass die politische Qualität, etwa Fahrradfahrer-Rechte, mit ein paar zusätzlichen Formulierungen herausgestrichen werden könnten.

Die Problematik ist klar: Es gibt noch keine Definition für Spaßdemos. Kritiker fürchten deswegen, dass die Entscheidung, was Spaß ist und was nicht, aus politischen Erwägungen heraus getroffen werden könnte. Die "Spaßdemo" mutiert bereits zum Kampfbegriff, das stellte jüngst die Krone unter Beweis. Sie forderte das Verbot von Aktionen wie der Udo-Jürgens-Demo. Laut der Zeitung hätte auch eine Kleindemo für Homosexuellenrechte vor dem Café Prückel und eine Demo für die Freigabe von Marihuana verboten werden müssen.

Zahlen wenig aussagekräftig

Auch die jährliche Anzahl der Demonstrationen lässt keine Rückschlüsse auf die Häufigkeit von "Spaßdemos" zu. 8123 Versammlungen wurden laut der Wiener Landespolizeidirektion im Jahr 2016 angemeldet. Rund 16.000 sollen es laut offiziellen Angaben österreichweit gewesen sein. Auf letztere Zahl stützte sich Sobotka in seiner Argumentation für die Reform.

Ursache für die hohen Zahlen sind aber nicht unbedingt die klassischen Demonstrationen, die Sobotka eindämmen möchte. Denn selbst einfache Wahlkampfstände von Parteien müssen in Wien als Versammlung angemeldet werden. Hinzu kommt, dass angemeldete Kundgebungen manchmal gar nicht stattfinden. "Da ist wirklich alles dabei", sagt ein Pressesprecher der Wiener Polizei. Wie viele der 8123 angemeldeten Versammlungen wirklich Demonstrationen waren, habe man noch nicht eruieren können.

Unter Verfassungsrechtlern herrscht mittlerweile die Meinung vor, dass ein "Spaßdemo"-Verbot von allen Ideen Sobotkas die geringste Aussicht auf Umsetzung hat. Zwar äußerte der Verfassungsjurist Theo Öhlinger gegenüber kurier.at die Ansicht, dass der Verfassungsgerichtshof letztendlich darüber zu entscheiden habe, was Spaß ist. Seine Kollegen Heinz Mayer, Bernhard Raschauer (morgen im KURIER zu lesen) und Bernd-Christian Funk sehen für ein Verbot aber wenig Chancen. Das könne schnell ins Absurde abgleiten, sagte Funk vergangene Woche und illustrierte das Problem mit einem Gedankenspiel: "Was ist eine Spaßdemonstration, die sich zum erklärten Ziel setzt, gegen das Verbot einer Spaßdemonstration zu demonstrieren?"

Kommentare