Verfassungsrechtler: Sobotka- Vorschlag zu Demos "absurd"
[ Aktualisierung: Innenminister konkretisiert Pläne - Reaktionen auf Sobotkas Vorschläge ]
Am Freitag steht die Wiener Innenstadt wieder im Zeichen einer Demonstration gegen den Akademikerball. Geht es nach Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) könnten derartige Kundgebungen in Zukunft unter veränderten Voraussetzungen oder gar nicht stattfinden. Denn wie die Presse am Donnerstag online berichtete, sollen Demonstrationen verboten werden können, wenn Geschäftsinteressen bedroht würden. Auch soll ein "Versammlungsleiter" für Sachbeschädigungen haften. Verfassungsrechtler hingegen haben schwere Bedenken.
Schon im Juli 2016 hatte Sobotka nach Demos in Wien gegen den Militärputsch in der Türkei eine Prüfung des Versammlungsrechts angekündigt. Die SPÖ hatte keinen Grund für eine Änderung gesehen und auf die Demonstrationsfreiheit verwiesen.
Nun startet Sobotka einen neuen Anlauf. Die Regierung oder der Innenminister sollen per Verordnung ein Demonstrationsverbot erlassen können, wenn berechtigte Interessen verletzt würden – etwa weil Geschäfte wirtschaftliche Einbußen fürchten müssen oder massive Verkehrsbehinderungen drohen. Auch soll laut dem Bericht ein "Versammlungsleiter" für Sachbeschädigungen haften.
Sobotka: "Demo-Anmelder in die Pflicht nehmen"
Im KURIER-Gespräch konkretisiert der Innenminister die Pläne. Zum "Versammlungsleiter" erläutert er: "Wir möchten diejenigen, die die Demo anmelden, in die Pflicht nehmen können. Wenn der Versammlungsleiter alles unternimmt, was in seinen Möglichkeiten steht, deeskalierend zu wirken, muss er nicht für die Sachschäden haften. Macht er es nicht, muss er haften."
Geändert soll auch die Anmeldefrist werden – von 24 auf 72 Stunden. "Wir brauchen die 72 Stunden, damit wir uns polizeilich besser einstellen können", so Sobotka.
Vorgehen gegen "Spaßdemos"
Weitere Eckpunkte: Die Regierung soll Demonstrationen per Verordnung an bestimmten Orten verbieten können, wenn dort berechtigte Interessen verletzt würden – etwa, weil Geschäfte wirtschaftliche Einbußen fürchten müssen oder massive Verkehrsbehinderungen drohen. "Spaßdemos" sollen untersagt werden können, Gegendemonstrationen einen Mindestabstand einhalten. "Die 150 Meter Abstand sind wichtig, damit niemand von Steinen oder bengalischen Feuern getroffen werden kann", meint Sobotka. Der Innenminister ist sich sicher: "Keiner der vorgeschlagenen Punkte widerspricht einer Verfassungsbestimmung."
Wiens ÖVP-Landesparteiobmann Gernot Blümel lobt den Vorstoß: "Sobotka hat das Problem erkannt und die richtigen Schlüsse aus der explodierenden Demoflut in Wien gezogen."
"Wer definiert, was Spaß ist?"
"Absurd", nennt hingegen Verfassungsjurist Heinz Mayer die Vorschläge. "Verfassungsrechtlich ist eine Einschränkung des Demonstrationsrechts kaum möglich". Geschäftsinteressen würden nicht ausreichen, um eine Kundgebung zu verbieten. Auch dass ein Versammlungsleiter für alle Schäden hafte, gehe so nicht. Zur Untersagung von "Spaßdemos", sagt Mayer. "Wer definiert, was Spaß ist und was nicht?"
Für den Verfassungsjuristen Theo Öhlinger ist es der Verfassungsgerichtshof, der zu bestimmen hat, was Spaß ist. "Der VfGH muss eine gewisse Judikatur entwickeln. Es ist ja auch heute nicht so, dass jede Demonstration zugelassen wird. Es geht um den Maßstab und den kann letztlich nur eine längerfristige Judikatur des VfGH ermitteln."
Dass wirtschaftliche Interessen gegenüber der Versammlungsfreiheit hintan gestellt werden, hält Öhlinger für ein Problem. "Wir haben in Österreich eine sehr liberale Regelung, was die Versammlungsfreiheit betrifft. Das ist sehr gut so, aber die Abwägung anderer interessen fällt manchmal ein bisschen zu einseitig aus", sagt er. Auch die Erwerbsfreiheit und das Eigentum seien verfassungsrechtlich garantierte Werte. "Dass man die Polizei gesetzlich veranlasst, auch andere Rechte stärker zu berücksichtigen, halte ich für erwägenswert." Die Polizei könne aber nur einzelne Demos untersagen. Eine Regelung, die Kundgebungen, zum Beispiel auf der Mariahilferstraße, generell verbietet, "wäre in unserer Rechtsordnung undenkbar."
Öhlinger: Versammlungsleiter "unzulässig"
Auch die Idee eines haftenden Versammlungsleiters sei "verfassungrechtlich absolut unzulässig, weil unverhältnismäßig. Wer kann so ein Risiko eingehen? Dann verzichte ich eher darauf, eine Demo zu organisieren", sagt Öhlinger.
Auch der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk ist skeptisch was den Versammlungsleiter angeht. "Die Regelung halte ich für verfassungsrechtlich sehr, sehr fragwürdig, um nicht zu sagen: es riecht nach Verfassungswidrigkeit. Eine Regelung, die sagt: Wenn etwas passiert, dann bist du als Verantwortlicher auf jeden Fall dran, egal welchen Einfluss du nehmen kannst – das entspricht nicht den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Schadenshaftung."
Funk hat ob der Ideen des Innenministers generell große Bedenken. "Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Rechtsgut im demokratischen System. Da hätte ich sehr große Vorbehalte und Kritik, wenn es geplant ist, auf diese Weise einzugreifen."
Funk: "Von Fall zu Fall abwägen"
Es sei schon richtig, dass auch wirtschaftliche Interessen anderer berücksichtigt werden müssen, sagt Funk. "Man muss sich aber von Fall zu Fall anschauen, welcher Schaden droht und das dann gegen das interesse von Versammlungsteilnehmern und -veranstaltern abwägen." Beispiel: Die Mariahilferstraße während der Geschäftszeiten für Kundgebungen zu sperren, "halte ich nicht für zulässig und vereinbar mit der Versammlungsfreiheit. Es kann aber Umstände geben, wo ein einzelnes Verbot zulässig sein kann, etwa bei einer Versammlung über einen ganzen Einkaufsnachmittag im Advent, wo das Geschäftsleben lahmgelegt wäre. Das macht einen Unterschied."
Zum Thema Spaßdemoverbot stellt sich für Funk ebenfalls die Frage, wer bestimmen soll, was Spaß ist und was nicht. "Es geht zunächst darum, dass hier eine Art Versammlungszensur eingeführt werden soll. Sind Spaßdemos denn zulässig, wenn sie an ungefährlichen Orten stattfinden? Dann wird man sie nicht verbieten können. Da sind wir wieder bei einer örtlichen Eingrenzung. Und was ist eine Spaßdemonstration, die sich zum erklärten Ziel setzt, gegen das Verbot einer Spaßdemonstration zu demonstrieren?" Es gebe keine sinnvolle Eingrenzungsmöglichkeit, was die Regelung ad absurdum führen würde, sagt Funk.
"Mit Versammlungsfreiheit spielt man nicht"
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler: "In der Demokratie ist Versammlungsfreiheit ein hohes Gut. Damit spielt man nicht." Auch Wiens SPÖ-Klubchef Christian Oxonitsch ist skeptisch: "Da ich davon ausgehe, dass der Innenminister mit der Verfassung vertraut ist, bin ich gespannt, wie er seine Vorschläge mit der Verfassung vereinbar machen will."
Der für Verfassungsfragen zuständige SPÖ-Minister Thomas Drozda richtete aus, man warte auf den konkreten Gesetzesentwurf. Der Verfassungsdienst werde diesen dann auf seine Grundrechtskonformität prüfen. Der Grüne Verfassungssprecher Albert Steinhauser: "Die angedachte Einschränkung des Demonstrationsrechts ist inakzeptabel." Bei einer Pressekonferenz am Vormittag bezeichnete Steinhauser SObotkas Vorschläge als "grob verfassungswidrig". "Die Frage ist, wie lange sich Kanzler und Vizekanzler von Sobotaka noch auf der Nase herumtanzen lassen.“
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