Witwerpension auch für Homosexuelle

Anwalt Graupner erkämpfte Urteile beim EuGH und in Wien.
Diskriminierung.Kein Unterschied bei Hinterbliebenen zwischen Ehegatten und Partnern

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat in einer aktuellen Entscheidung die Diskriminierung homosexueller Paare in Bezug auf die Pensionsansprüche verurteilt. Eine Hinterbliebenenpension steht nicht nur der Witwe oder dem Witwer in einer Ehe zu, sondern auch dem Überlebenden in einer eingetragenen Partnerschaft.

H. R. war bei der Austria Tabak AG angestellt und bezieht von einem Konsortium aus der Valida Pension AG und der VBV Pensionskassen AG eine Betriebspension. Nachdem der Mann mit seinem Lebensmenschen die Partnerschaft hatte eintragen lassen, wollte er diesen auch absichern, falls er früher sterben sollte. Die Pensionskassen erklärten jedoch kategorisch, dass sie dem Partner keine Witwerpension zahlen werden, die Hinterbliebenenpension stünde nur Ehegatten zu.

Das ist zumindest seit dem Jahr 2008 ein großer Irrtum. Der Wiener Anwalt und Präsident des Rechtskomitees Lambda, Helmut Graupner, erkämpfte damals ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Tadao Maruko war nach dem Tod seines langjährige Partners, der als Kostümbildner für die deutschen Bühnen gearbeitet hatte, die Witwerpension verweigert worden. Der EuGH entschied, dass in dieser Frage kein Unterschied zwischen Ehegatten und gleichgeschlechtlichen Partnern gemacht werden darf bzw. ein solcher diskriminierend ist. 2011 folgte ein weiteres (von einem Hamburger Stadt-Bediensteten ebenfalls mit Graupners Hilfe angestrengtes) EuGH-Urteil, das besagt, dass es auch in der Höhe des Pensionsanspruchs keine Differenz zwischen Verheirateten und eingetragenen Partnern geben darf.

Grundrechte

Mehrere Pensionskassen in Österreich ließ das unbeeindruckt. Valida und VBV fungieren auch als Pensionskassen einiger Universitäten, des ORF und der Stadt Graz. Graupner ärgert sich, dass „wieder einmal ein homosexuelles Paar klagen musste, um seine fundamentalen Grundrechte durchzusetzen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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