Wissenschaftsministerium: Anzeige gegen WU-Professor

Von der WU wurde der grapschende Professor bis 2019 karenziert. Jetzt droht ihm die strafrechtliche Verfolgung.
Grund dafür ist eine offizielle Anfrage von Studentenvertretern. Schon 2006 hätten Übergriffe stattgefunden.

Die Empörung über jenen Professor der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU), der Studentinnen und Kolleginnen über mehrere Jahre hinweg sexuell belästigt haben soll, war groß.

Die Disziplinarkommission des Wissenschaftsministeriums verhängte eine Geldstrafe in der Höhe von vier Monatsgehältern über ihn (von der Höchststrafe wurde abgesehen). Außerdem wurde er von der WU bis 2019 ohne Bezüge karenziert. Strafrechtliche Folgen musste der Professor nicht befürchten. Bis jetzt: Das Wissenschaftsministerium will "zeitnah" eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einbringen.

Grund dafür seien "nunmehr vorliegende Informationen", die aus einer offiziellen Anfrage von Katrin Walch, Vorsitzende des Verbands sozialistischer StudentInnen Österreichs (VSStÖ), hervorgehen. Laut dieser hätten schon seit dem Jahr 2006 sexuelle Übergriffe stattgefunden. „Der Verdacht, dass eine Straftat vorliegen könnte, ist nicht auszuschließen“, heißt es aus dem Wissenschaftsministerium.

Deshalb ergeht auch ein "dringliches Ersuchen um Stellungnahme" an die WU, mit der Frage, ob die Übergriffe nicht bemerkt wurden. Außerdem habe die Universität "trotz Hinweises des Vorsitzenden der Disziplinarkommission" keine Strafanzeige eingebracht.

Doch laut WU gab es keinen solchen Hinweis. Vielmehr habe der Disziplinarsenat selbst von einer Anzeige abgesehen. Die Uni habe alle strafrechtlich relevanten Vorwürfe geprüft. Beschwerden seien erstmals 2014 bekannt geworden.

Klarstellung

Außerdem bittet das Ministerium die für das Beamtendienstrecht zuständige Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) um Klarstellung: Der VSStÖ kritisierte in seiner Anfrage, dass Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) dem Disziplinaranwalt (also dem Opfervertreter) keine Weisung für eine Beschwerde wegen des Strafausmaßes erteilt hat. Die ist laut Ministerium zwar möglich, allerdings sei eine Rücksprache "gesetzlich nicht vorgesehen".

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