„Alle Vortragenden sind sich einig, dass die Idealform der Präsenzunterricht ist. Jetzt kam die Idee auf, dass wir alle Vortragenden, die vor Studenten im Hörsaal stehen, in Zusammenarbeit mit einem privaten Labor auf freiwilliger Basis auf Covid-19 testen lassen“, sagt Georg Kodek vom Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht zum KURIER. „Es handelt sich dabei um Gurgeltests und man erhält am selben Tag das Ergebnis.“ Die Tests sollen eine Beitrag zum Schutz der Studierenden leisten. Die Kosten in Höhe von knapp 50 Euro pro Test wollte Kodek aus dem normalen Budget seines Uni-Departments bezahlen. Sicherheitshalber klärte er seine geplante Vorgangsweise mit dem WU-Rektorat ab.
„Die Bezahlung aus dem Department-Budget ist mir vom Rektorat verboten worden“, sagt Kodek.
Laut WU-Rektorat können nur Tests im Umfeld von Verdachtsfällen refundiert werden, wenn dadurch Störungen im Dienstbetrieb vermieden werden. Kosten für freiwillige, regelmäßige Tests als Vorsichtsmaßnahme werden nicht rückvergütet.
Nun verfügt das Uni-Department von Kodek aber auch über sogenannte Drittmittel, also Gelder aus Kooperationen und Spenden von Unternehmen, Anwaltskanzleien und Stiftungen.
„Das Rektorat vertritt die Auffassung, dass wir nicht einmal dieses Geld für die Gurgeltests verwenden dürfen“, sagt Kodek zum KURIER. „Diese Ansicht teile ich nicht.“
Daraufhin hat er mit zwei Kollegen neue Pläne geschmiedet. „Wir sponsern das privat und niemand kann uns Vorschriften machen“, sagt der Zivilrechtsprofessor. „Wir ziehen das jedenfalls jetzt durch. Wir haben schon die ersten Tests gekauft und ins Labor geschickt.“ Außerdem hat Kodek eine renommierte Anwaltskanzlei an der Hand, die eine Spende an die WU an die Verwendung für die Covid-Testkosten knüpft.
„Der WU ist vor allem ein ressourcenschonender Umgang, Stichwort Laborkapazitäten, ein Anliegen. Auch Experten raten daher davon ab, verstärkt Personen ohne Symptome oder ohne Kontakt zu positiv Getesteten wahllos durchzutesten“, teilt das WU-Rektorat dem KURIER mit.
Die Teststrategie der WU „konzentriere sich auf jene Fälle, die im Umfeld von Verdachtsfällen aufgetreten sind, nicht automatisch von Amts wegen getestet werden“.
„Einzelinitiativen zu Testungen von ausgewählten ProfessorInnen erachtet die WU als nicht zielführend und sieht darin tatsächlich auch eine Ungleichbehandlung“, heißt es weiter. „Wenn, dann müssten alle Mitarbeiter und Studierenden getestet werden. Die Kosten dafür wären bei fast 2.500 Mitarbeitenden und mehr als 20.000 Studierenden nicht tragbar.“ Nachsatz: „Wenn sich einzelne Professoren aus privatem Interesse heraus testen lassen wollen, dann steht ihnen das selbstverständlich frei.“
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