Gericht: Vater und Bruder sollen Mädchen jahrelang misshandelt haben

Im Zentrum der Gewaltvorwürfe steht ein Vorfall im vergangenen Juni.
Mehrere Personen gehen durch einen hellen Flur, darunter ein Mann mit Dokumenten und ein Kind im Buggy.

Vor der Tür des Saales 102 im Wiener Straflandesgericht weint ein Baby. Es ist das jüngste von fünf Kindern des Mannes, der angeklagt ist, seine heute 17-jährige Tochter N. über Jahre misshandelt zu haben. Neben ihm auf der Anklagebank sitzt sein ältester Sohn. Auch der 20-Jährige steht an diesem Donnerstag wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen seine Schwester vor Gericht.

Erklären können sich beide die gegen sie vorgebrachten Vorwürfe nicht. Sie bekennen sich nicht schuldig. Die Familiengeschichte ist fragmentiert. Im Jahr 2020 verließ der Vater die syrische Heimat, kam über die Türkei und Serbien schließlich nach Österreich. In welchem Jahr lässt sich bei der Verhandlung nicht genau feststellen, vermutlich aber 2021. Die Familie kommt im Frühjahr 2024 nach, auch sie reisen über einen längeren Aufenthalt in der Türkei nach Österreich.

Gebrochener Arm?

Bereits in Syrien, als N. erst zehn Jahre alt war, soll sie von ihrem Vater geschlagen worden sein, sagt sie in der kontradiktorischen Vernehmung (KDV) vom vergangenen Dezember, die vor Gericht abgespielt wird.

Der Vater habe einmal mit dem Besenstiel sogar so fest zugeschlagen, dass ihr Arm gebrochen sei, übersetzt ein Dolmetscher aus dem Arabischen. Stimmt nicht, korrigiert der bei der Verhandlung anwesende Dolmetscher die Übersetzung. Nicht der Arm sei gebrochen, sondern der Besenstiel. Drei bis viermal in der Woche sei sie in Syrien von ihrem Vater geschlagen worden – wegen schlechter Noten auch mit einem Gürtel auf die nackten Fußsohlen. 

In der Türkei sei die Gewalt weitergegangen, diesmal übte ihr älterer Bruder sie aus. Mindestens dreimal pro Woche soll es Ohrfeigen und Fußtritte gesetzt haben.

Blaues Auge

Im Zentrum der Verhandlung steht an diesem Donnerstag aber ein Vorfall aus dem vergangenen Juni. Der einzige, bei dem mögliche Folgen der Gewalt dokumentiert und fotografisch festgehalten sind. Auf dem Bild blickt das Mädchen erschöpft in die Kamera, ein Auge ist blau, das Gesicht geschwollen. Es gibt zwei Versionen, wie es zu dieser Verletzung kam: Glaubt man dem Mädchen, versetzte der Vater ihr Ohrfeigen, weil sie mit einem Freund gelernt hatte. Sie stürzte zu Boden, er setzte sich auf sie und schlug auf sie ein.

Am nächsten Tag wollte er sie demnach daran hindern, zu ihrem Kurs zu gehen und richtete schließlich ein Messer mit den Worten gegen ihren Hals: „Schweig, sonst werde ich dich abschlachten.“

Zwei Versionen

Die Familie und befragte Freunde zeichnen ein völlig anderes Bild. Das gibt auch der Bruder an: Das blaue Auge stamme von ihm, er habe sich aber nur gegen seine Schwester verteidigt, die nach einem Streit über ausgeliehene Kopfhörer auf ihn losgegangen sei. Daraufhin habe ihm der Vater ein längeres Haus- und Kontaktverbot erteilt. Er lehne nämlich jegliche Gewalt ab. 

Das bestätigt unter anderem auch seine Frau: „Wir führen ein fröhliches Familienleben, für den Papa ist Gewalt eine rote Linie.“ N. sei hingegen schon immer eine Lügnerin gewesen. Und seit sie in der Türkei Zeugin wurde, wie ein Gebäude bei einem schweren Erdbeben einstürzte, nicht mehr ganz sie selbst.

Im Frauenhaus

Fest steht: Als das Mädchen mit dem blauen Auge in der Schule erschien, wurde es umgehend in ein Frauenhaus gebracht. Fest steht auch: Dass N. in der KDV angibt, keinen Kontakt mehr mit der Familie zu haben, ist nachweislich falsch. Sprachnachrichten, die vor Gericht abgespielt werden, belegen das. Deren Inhalt zeugt zugleich von großer Überforderung: „Kann nicht schlafen, bin so durcheinander/Ich vermisse euch/So Gott will, wird alles gut.“

Zum Ende des ersten Verhandlungstages steht also Aussage gegen Aussage, zahlreiche Lücken und Widersprüche im Raum. Warum das Mädchen seit dem Vorfall im Juni im Frauenhaus lebt, obwohl sie jederzeit zurückkehren könnte und das Familienleben so „fröhlich“ ist, bleibt offen – zumindest bis zum nächsten Verhandlungstag.