Lobautunnel: Baubeginn verzögert sich

Für den Lobautunnel heißt es: "Bitte warten!"
Der Asfinag-Vorstand sieht den Grund in langen UVP-Verfahren und fordert einen strafferen Zeitplan für Gerichtsentscheidungen.

Der Bau des S1-Nordabschnitts von Groß-Enzersdorf nach Süßenbrunn sowie des Lobautunnels kann frühestens 2019 beginnen. Die Inbetriebnahme des umstrittenen Großprojekts dürfte sich damit bis 2026 verzögern. Grund dafür ist das nach wie vor nicht abgeschlossene Bewilligungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Als Projektwerber fordert die Asfinag daher nun eine Änderung des UVP-Gesetzes.

Die derzeitige Rechtslage erlaube es Projektgegnern nämlich, Bewilligungsverfahren durch immer neue Eingaben quasi unendlich zu verlängern, beklagt Asfinag-Vorstand Alois Schedl. Zwar wolle man die demokratischen Möglichkeiten von Bürgerinitiativen nicht einschränken, die Verfahrensdauer müsse aber verkürzt werden. Andernfalls gebe es kaum mehr Planungssicherheit für Projektwerber. „Ich könnte mir einen Zeitrahmen von zwei Jahren für die erste Instanz und von einem Jahr für die zweite vorstellen“, sagt Schedl.

Warteschleife

Aktuell hänge man mit sämtlichen Neubaustrecken trotz positiver erstinstanzlicher Bescheide in der Warteschleife: mit der S1 (geplante Investitionssumme: 1,9 Milliarden Euro), mit der Linzer Autobahn A26 (645 Millionen) oder der Fürstenfelder Schnellstraße S7 (630 Millionen). Zum Teil warte man seit zehn Jahren auf grünes Licht. „In dieser Zeit ändern sich Gesetze, Normen und Richtlinien. Weshalb Projektunterlagen ständig überarbeitet werden müssten. So werden wir nie fertig“, sagt Schedl.

Lobautunnel: Baubeginn verzögert sich
Karte Wien-Ost, geplanter Verlauf der Nordostumfahrung S1 GRAFIK 0541-17, 88 x 128 mm
Für die S1 wurde etwa 2009 die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestartet und im März 2015 erließ das Verkehrsministerium als erste Instanz den Bescheid. Seither ist beim BVwG ein Beschwerdeverfahren punkto Lärm und Hydrogeologie anhängig. Mit der UVP-Verhandlung sei frühestens Ende des Jahres zu rechnen.

Die S1 bringe neben „Entlastungen für Anrainer und kürzere Fahrzeiten für Pendler“ auch Impulse für den Arbeitsmarkt, sagt Schedl. Laut einer von der Asfinag in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) würden allein in der S1-Bauphase 25.000 Jobs geschaffen. Dazu kämen 7000 langfristige Arbeitsplätze im Umkreis des neuen Autobahnstücks – etwa durch Betriebsansiedlungen.

"Mehr Sorgfalt nötig"

Auf den raschen Bau des Lobautunnels drängen in Wien auch SPÖ, Opposition und Sozialpartner. Dagegen sind neben Umweltschutzorganisationen die Grünen. „Wenn ein Gericht immer wieder Informationen nachfordern muss, dann muss sich die Asfinag die Frage gefallen lassen, ob mit der nötigen Qualität gearbeitet wurde“, kontert deren Umweltsprecher, Rüdiger Maresch.

In dieselbe Kerbe schlägt Umweltjuristin Barbara Weichsel-Gobi vom Umweltdachverband: Eine Beschleunigung bei Genehmigungsverfahren liege in erster Linie in der Hand des Projektwerbers. „Im Schnitt dauern Verfahren von der öffentlichen Auflage bis zur erstinstanzlichen Entscheidung 9,9 Monate und nur drei Prozent der Vorhaben werden nicht genehmigt (darunter befand sich etwa die dritte Piste am Flughafen Schwechat; Anm.). Dauert es länger, liegt das meistens daran, dass Projektwerber so lange brauchen, um alle Gutachten vorzulegen.“ Neben einer Aufstockung der Amtssachverständigen würden also vor allem mehr Sorgfalt bei der Projektplanung und eine Einbindung der Öffentlichkeit schon während der Projektkonzeption zu rascheren Verfahren führen, argumentiert Weichsel-Gobi.

Der Meinung ist auch Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS. Ein zeitliches Limit wäre wohl wünschenswert, die Asfinag möge als „Planungsversager“ aber vor der eigenen Tür kehren. Schlechte Projekte müssten zurückgewiesen werden, aber auch als Projektgegner könne er sich "Schöneres vorstellen, als mich jahrelang mit demselben Thema zu beschäftigen".

"Politisch unrealistisch"

Immer kompliziertere Regelungen im UVP-Gesetz ortet auch Verfassungsjurist Heinz Mayer. Daher reiche es nicht, zeitliche Limits zu setzen, wenn nicht gleichzeitig das Gesetz vereinfacht werde. Dies sei politisch aber nicht realistisch.

Erika Wagner, Leiterin des Instituts für Umweltrecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz, meint dazu. "Sofern ein Vorschlag zur Vereinfachung des UVP-Gesetzes bzw. zur Verfahrensbeschleunigung den derzeitige Rechtsschutzstandard nicht untergräbt, scheint mir eine entsprechende Umsetzung nach eingehender Diskussion mit allen Beteiligten und Stakeholdern durchaus denkbar. Von einer Anlassgesetzgebung vor dem Hintergrund anstehender Wahlen halte ich aber nichts."

Österreich ist seit 16. Mai übrigens säumig, was die EU-Vorgabe einer UVP-Änderungsrichtlinie betrifft. Darin wäre unter anderem eine verstärkte Berücksichtigung von Einwendungen der Öffentlichkeit enthalten.

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