Wiener Linien erinnern an Gesichtsvisier-Verbot in Öffis

Wiener Linien erinnern an Gesichtsvisier-Verbot in Öffis
Bis 50 Euro Strafe zahlt man jetzt, wenn man nur mit einem Gesichtsvisier in der U-Bahn sitzt.

Seit 3. November sind Gesichts- und Kinnschilde in den öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr aussreichend. In allen Wiener-Linien-Gebäuden (ab Betreten des Eingangsbereichs), auf den Bahnsteigen und in den Fahrzeugen selbst muss verpflichtend ein abdeckender und eng anliegender Mund-Nasen-Schutz - also eine Maske - getragen werden. 

In einem aktuellen Tweet erinnern die Wiener Linien an die neuen Regeln. Gemäß der aktuellen Verordnung der Bundesregierung haben die Wiener Linien die Corona-Schutzmaßnahmen in den Öffis erneut angepasst. Die Gesichtsschilde genügen auch in den Gastronomie-Betrieben und überall sonst, wo Maskenpflicht herrscht, nicht mehr.

Ärztliches Attest oder 50 Euro Strafe

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, dann muss man ein ärztliches Attest von einem in Österreich niedergelassenen Arzt vorweisen. Fahrgäste, die sich weigern und sich nicht an die Regeln halten wollen, werden von den Wiener Linien von der Weiterfahrt ausgeschlosssen.

Die Beförderungsbedingungen sehen in letzter Konsequenz eine Strafe von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht vor.

Ausnahmen von NMS-Vorschrift

Zur Erinnerung: Kinder unter 6 Jahren und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (zum Beispiel Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder fortgeschrittener Demenz), sind von der Maskenpflicht in den Öffis ausgenommen.

Für Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen, die persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen, gilt das Mindestabstands-Gebot nicht.

Wenn Fahrgäste darauf angewiesen sind, Lippen zu lesen, empfehlen die Wiener Linien, dies den Wiener-Linien-Mitarbeitern zu sagen. Diese werden sich dann verständlich machen. 

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