Wiener Linien: Betriebsrat klagt gegen Alkotests

Völlig nüchtern am Steuer: Bereits 2010 wurde vereinbart, dass die Lenker der Wiener Linien bei Dienstbeginn 0,0 Promille aufweisen müssen. Das wird auch intern regelmäßig kontrolliert.
Kontrollen mit Alkomat bräuchten Mitbestimmung der Personalvertreter.

Mit einer brisanten Causa ist derzeit das Arbeits- und Sozialgericht beschäftigt. Der Zentralbetriebsrat der Wiener Linien hat eine Unterlassungsklage gegen die Durchführung von Alkoholkontrollen mittels Alkomaten bei Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe eingebracht. Der Hintergrund: 2010 wurde in einer Betriebsvereinbarung geregelt, dass Fahrer von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie diverses anderes Personal bei Dienstantritt 0,0 Promille aufweisen müssen. Anlass war eine Empfehlung des Kontrollamts.


Seitdem führen die Wiener Linien intern regelmäßig Alkoholkontrollen durch: Und zwar nach Unfällen, bei konkreten Verdachtsfällen, vor allem aber stichprobenartig nach dem Zufallsprinzip. Bei letzterer Variante werden pro Jahr bei rund 2000 Tests etwa ein halbes Dutzend Alkosünder überführt. Einige davon werden als Konsequenz entlassen, heißt es bei den Wiener Linien.

Jetzt will der Betriebsrat die bestehende Regelung anfechten. „Über die Art und Weise dieser Überprüfungen gibt es kein Übereinkommen mit dem Zentralbetriebsrat“, heißt es in dem Schreiben an die Betriebsratsmitglieder, das dem KURIER vorliegt. Die Verwendung von Atemluftkontrollgeräten sei in der Betriebsvereinbarung nicht geregelt.

Laut einem aktuellen Urteil des OGH bräuchte es dafür die Mitbestimmung des Zentralbetriebsrat, weil die Menschenwürde berührt werde. Konkret behandelten die Höchstrichter eine Beschwerde des Betriebsrats über die Alkoholkontrollen bei den ÖBB. Nur: Dort gab es – anders als bei den Wiener Linien – keine Betriebsvereinbarung zu den Kontrollen. Außerdem wurden flächendeckende Tests durchgeführt.


Der Wiener-Linien-Zentralbetriebsrat hat jedenfalls Ende Oktober die Geschäftsführung aufgefordert, die Überprüfung mit Atemluftkontrollgeräten sofort einzustellen. Nachdem es danach trotzdem zu weiteren stichprobenartigen Tests kam, beschloss man die Klage beim Arbeitsgericht.

Verhandlungen Bei den Wiener Linien ist man über die Vorgehensweise des Betriebsrates verblüfft. „Es nicht vorstellbar, dass er Advokat für Leute sein will, die für andere eine Gefährdung sind“, sagt ein Sprecher. In der Betriebsvereinbarung sei geregelt, die Tests mit größtmöglicher Diskretion und unter Wahrung der Privatsphäre durchzuführen. Man versteht auch nicht, warum man sich gerade an den Atemtests stößt: „Im Vergleich zur Blutabnahme sind sie sicher angenehmer.“

Der oberste Betriebsrat Michael Bauer gibt sich wortkarg: „In der jetzigen Vereinbarung gibt es einige Unschärfen, daher besteht Nachbesserungsbedarf. Die entsprechenden Verhandlungen stehen aber kurz vor dem Abschluss.“

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