Wiener Heumarkt: EuGH-Urteil könnte zu UVP-Prüfung führen

Wiener Heumarkt: EuGH-Urteil könnte zu UVP-Prüfung führen
Österreichische Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht konform mit EU-Recht.

Rückschlag für die Betreiber des umstrittenen Hochhaus-Projekts am Heumarkt, über das seit Jahren gestritten wird: Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfte dahingehend zu interpretieren sein, dass für das Bauvorhaben sehr wohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Zur Vorgeschichte: Das Unternehmen WertInvest des Investors Michael Tojner hatte bei  der Stadt Wien nach diversen Umplanungen die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für das Projekt „Heumarkt Neu“ beantragt.

 Mehr dazu lesen Sie hier: Wiener Heumarkt: Finale im Ringen um das Weltkulturerbe

Die Stadt stellte jedoch keinen Bescheid dazu aus, deshalb brachte die WertInvest beim Verwaltungsgericht Wien eine Säumnisbeschwerde ein, mit der sie dieses Gericht um Erteilung der beantragten Baugenehmigung ersucht. Sie macht dabei geltend, dass das Projekt unter Beachtung der im österreichischen Recht festgelegten Schwellenwerte und Kriterien nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliege.

Überschreitung der Schwellenwerte

Das Verwaltungsgericht hegte Zweifel,  ob die österreichische Regelung mit einer EU-Richtlinie über die UVP vereinbar sei. Diese Zweifel beruhen insbesondere darauf, dass nach österreichischem Recht eine Umweltverträglichkeitsprüfung für „Städtebauprojekte“ (wie eben das am Heumarkt) nur bei einer Überschreitung der Schwellenwerte im Ausmaß einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 15 ha sowie einer Bruttogeschossfläche von mehr als 150 000 m² durchzuführen ist. Deshalb wandte sich das Wiener Gericht an den EUGH.

Dieser entschied nun, dass die EU-Richtlinie einer nationalen Regelung mit besagten Schwellenwerten entgegensteht. Mit anderen Worten: Die Pflicht zur Durchführung einer UVP darf bei einem Städtebauprojekt nicht ausschließlich von dessen Größe abhängen. Auch Gesichtspunkte wie der Standort seien zu berücksichtigen. So sei „besonders relevant“, wenn sich das Projekt wie in diesem Fall im Kerngebiet einer Unesco-Welterbestätte befinde.

Von einem „lange erkämpften Erfolg“ spricht man seitens der Initiative „Alliance for Nature“, die seit Jahren gegen das Projekt Widerstand leistet.

Kommentare