Wiener Chirurg wegen fahrlässiger Tötung angezeigt

Die neue Methode kann eine Operation ersetzen.
Nach fünf fragwürdigen Todesfällen informierte ein ehemaliger Kollege die Staatsanwaltschaft.

Ein renommierter Chirurg ist nun ins Visier der Staatsanwaltschaft Wien geraten. Vor Kurzem wurde eine Anzeige gegen den Mediziner eingebracht. Der brisante Vorwurf: Er soll nicht lege artis, also nach den Regeln der Kunst, gearbeitet haben und soll so fünf Todesfälle verschuldet haben. In der Anzeige, die von einem ehemaligen Kollegen stammen dürfte, wird ihm fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Die Bilder, die Teil der Anzeige sind (sie liegt dem KURIER vor, Anm.), sind Dokumente des Schreckens. So fehlt einem Mann nach der Operation eines Zungentumors die gesamte untere Gesichtshälfte. Der Patient sei so wochenlang auf der Bettenstation gelegen und schließlich an einer massiven Blutung gestorben. Und das sei alles andere als "schicksalshaft und unausweichlich" gewesen, heißt es in der Anzeige. Eine derartige Behandlung in ähnlich gelagerten Fällen, die zum Verlust des Gesichts führte, sei in den vergangenen 30 Jahren nicht mehr vorgekommen.

Angebliche Fehlbehandlungen

Bei einem Patienten mit einem bösartigen Tumor des Gesichtsschädels wiederum seien mehrere Fehlbehandlungen durchgeführt worden. Die hätten schlussendlich zum Tod geführt.

Insgesamt fünf fragwürdige Todesfälle werden in der Anzeige aufgezählt. In einem weiteren Fall soll es zu schweren Folgeschäden gekommen sein.

Susanne Kurtev, Juristin in der Kanzlei Rast & Musliu, spezialisiert im Bereich Arzthaftung, hat die Sachverhaltsdarstellung für ihren Mandanten eingebracht. "Der Vorwurf an den Angezeigten lautet, die Grenzen der Chirurgie nicht zu respektieren und Eingriffe nicht lege artis vorzunehmen. Er geht ungehemmt radikal vor, ohne dabei aber mit hoher Wahrscheinlichkeit onkologische Sicherheit zu erreichen." Zudem entsteht der Eindruck, dass der Mediziner unter Missachtung seiner Aufklärungsverpflichtung vorsätzlich Behandlungen vornimmt, die zum Scheitern verurteilt sind.

Es könnte weitere Opfer geben, meint die Juristin. Diese oder deren Angehörige können sich an die Kanzlei wenden.

Der Arbeitgeber des Mediziners wurde  informiert. Man habe den Arzt „zu einer Stellungnahme aufgefordert“ und werde die erhobenen Vorwürfe umgehend untersuchen, heißt es. Aktuell versehe er normal seinen Dienst.

Der Mediziner selbst erklärte gegenüber der APA: „Ich begrüße die Klärung des Sachverhalts durch das AKH Wien und die Medizinische Universität Wien und bin davon überzeugt, dass sich kein Fehlverhalten zeigen wird.“

Wiener Chirurg wegen fahrlässiger Tötung angezeigt

Mögliche weitere Geschädigte können sich bei Juristin Susanne Kurtev melden.

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