Wien fördert Ausbildung von Lehrlingen mit neuem Bonus

Mehr Geld zur Vorbereitung auf eine Lehre
Zusätzlich gibt es ein Programm für die besonders stark betroffene Branche Tourismus und Freizeitwirtschaft.

Im Wiener Rathaus ist am Freitag ein Unterstützungspaket für Lehrlinge präsentiert worden, das Firmen animieren soll, junge Menschen in Beschäftigung zu nehmen. Zum einen wird Betrieben über einen neu geschaffenen "Lehrausbildungsbonus" geholfen, eine zusätzliche Förderung gibt es für die in der Coronakrise schwer in Mitleidenschaft gezogene Tourismus- und Freizeitbranche. Die Zahl der arbeitslosen jungen Menschen ist nach Ausbruch der Pandemie in Wien stark gestiegen.

Sprungbretter für Arbeitslose von Bund und Land Wien

Wie Bürgermeister Michael Ludwig und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (beide SPÖ) in einer Pressekonferenz erläuterten, sind aktuell fast 24.000 Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahre ohne Job oder in Schulungen. In dieser Altersgruppe liege die Arbeitslosigkeit noch immer 9 Prozent über Vorkrisenniveau, hieß es. Ludwig berichtete von einer zuletzt registrierten leichten Entspannung der Situation, sie sei aber noch nicht zufriedenstellend, hielt er fest.

2.000 Euro Förderung

Nun werden Firmen, die einen Lehrling im ersten Lehrjahr aufnehmen, über den Wiener Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerförderungsfonds mit 2.000 Euro gefördert. Dies gilt auch, wenn sie eine Person aus der überbetrieblichen Ausbildung übernehmen. Kleinbetriebe, die Lehrlinge aufnehmen, erhalten bis zu 3.000 - da es für kleinere Betriebe oft aufwendiger sei, eine derartige Ausbildung durchzuführen, wie betont wurde.

Jene Branche, die in Wien vermutlich am härtesten gelitten hat, ist die Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Wurden dort 2019 noch 547 Lehrlinge im ersten Jahr ausgebildet, waren es 2020 nur mehr 265. Nun übernimmt Wien die Kosten dafür im ersten Lehrjahr bis zu einer Höhe von 10.000 Euro, nämlich zusätzlich über die bestehende Bundesförderung für die ersten drei Monate hinaus. Die Betriebe müssen sich dabei verpflichten, den Lehrling über das erste Jahr hinaus weiter auszubilden.

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