Urteil gegen Hebamme aufgehoben: „Bin sehr erleichtert“

Ein Säugling starb fünf Tage nach einer Hausgeburt. Die Hebamme wurde 2025 schuldig erkannt. Nun muss der Prozess wiederholt werden.
Eine schwangere Person hält ein Ultraschallbild mit einem erkennbaren Fötus in beiden Händen vor ihrem Bauch.

Es war ein aufsehenerregender Prozess, der im Februar vergangenen Jahres im Landesgericht stattfand. Eine Hebamme musste sich wegen grob fahrlässiger Tötung an einem kleinen Mädchen nach einer Hausgeburt verantworten. Der Richter befand die Angeklagte Margarete W. für schuldig und verurteilte sie zu 15 Monaten bedingter Haftstrafe. 

Dieses Urteil wurde nun aufgehoben. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab einem Rechtsmittel der Hebamme Folge, die sich gegen den Schuldspruch wehrte. Der Prozess muss wiederholt werden. „Ich bin sehr erleichtert, dass der Richtersenat das Urteil aufgehoben hat, meinen Beweisanträgen stattgibt und auch neue Gutachten schreiben lässt“, sagte Margarete W. im Gespräch. 

Dies war auch einer der Gründe, warum das OLG das Urteil aufgehoben hatte. Das Erstgericht habe es unterlassen, ein Gutachten aus dem Fachbereich des Hebammenwesens einzuholen, sagte OLG-Sprecherin Susanne Lehr zur APA. Die bislang eingeholten medizinischen Gutachten seien unvollständig gewesen. 

Baby fünf Tage nach Geburt gestorben

Die Staatsanwaltschaft hatte die heute 43-Jährige für den Tod eines Mädchens verantwortlich gemacht, das im September 2023 fünf Tage nach der Geburt in einem Wiener Spital gestorben war. 

Die Anklagebehörde warf der Hebamme vor, die im Rahmen einer Hausgeburt „gebotene Handlungspflicht“ außer Acht gelassen zu haben. Die Hausgeburt sei „weder planerisch noch durchführungstechnisch lege artis erfolgt“.

Vorwürfe zurückgewiesen

Diese Vorwürfe wies Margarete W. zurück. Für sie sei die werdende Mutter keine Hochrisikopatientin gewesen, erklärte sie. Das Alter der Schwangeren – 38 Jahre – sowie ein Kaiserschnitt bei ihrer ersten Geburt waren für die Hebamme kein Grund, eine Hausgeburt zu verweigern. 

Bemängelt wurde, dass die Hebamme auf die Durchführung einer Kardiotokographie (CTG) - einer Überwachung und Aufzeichnung der fetalen Herztätigkeit und der mütterlichen Wehentätigkeit - verzichtet hatte. Außerdem sei die Verlegung der Mutter in ein Spital zu spät erfolgt.

Zusätzlich zu diesen Punkten warf die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor, dass der Transfer der werdenden Mutter ins Krankenhaus zu langsam erfolgte. Dort starb das Baby  an Sauerstoffmangel. Die betroffene Mutter machte der Hebamme übrigens keine Vorwürfe, sondern wünschte sich nur, dass das Verfahren eingestellt wird. 

Auch wenn diese Möglichkeit nun wieder in greifbarere Nähe rückte, sei ihr klar, dass „der Weg bis dahin noch lang ist“, so die Hebamme. Seit März 2024 durfte sie keine Hausgeburten mehr begleiten – womit ein Großteil ihres Einkommens wegbrach. „Ich musste damals 20 Frauen an meine Kolleginnen abgeben. Das war ein Schock. Heute übernehme ich noch die Nachbetreuung von Müttern, arbeite sonst aber als Immobilienmaklerin“, schildert sie. 

"Keine gute gesetzliche Absicherung"

Unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht, werde sie wohl nicht mehr in die Hausgeburtenhilfe zurückkehren. „Das war eine Situation, die jeder Hebamme jederzeit passieren kann. Es kann immer sein, dass ein Kind eine Geburt nicht überlebt“, schildert die 43-Jährige. Für solche Fälle brauche man als Hebamme eine gute gesetzliche Absicherung. „Und die haben wir aktuell nicht. “

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